Bebauungsplan „Rechberg Süd“: Einstieg in das Verfahren nach § 215a BauGB

 

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.02.2024 folgenden Beschluss zum Bebauungsplan „Rechberg Süd“ gefasst:

 

  1. Der Marktgemeinderat beschließt, für den im Verfahren nach § 13b a. f. BauGB aufgestellten Bebauungsplan „Rechberg Süd“ ein ergänzendes Verfahren nach § 215a BauGB durchzuführen.

 

  1. Der Marktgemeinderat beauftragt den Bürgermeister und die Verwaltung mit der Durchführung der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 215a Abs. 3 BauGB

 

Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

 

Markt Beratzhausen

Beratzhausen, 11.04.2024

 

Matthias Beer

1.Bürgermeister