Bebauungsplan „Rechberg Süd“: Einstieg in das Verfahren nach § 215a BauGB
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.02.2024 folgenden Beschluss zum Bebauungsplan „Rechberg Süd“ gefasst:
- Der Marktgemeinderat beschließt, für den im Verfahren nach § 13b a. f. BauGB aufgestellten Bebauungsplan „Rechberg Süd“ ein ergänzendes Verfahren nach § 215a BauGB durchzuführen.
- Der Marktgemeinderat beauftragt den Bürgermeister und die Verwaltung mit der Durchführung der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 215a Abs. 3 BauGB
Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Markt Beratzhausen
Beratzhausen, 11.04.2024
Matthias Beer
1.Bürgermeister