Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 die neue Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Benutzung des Schwimmbades des Marktes Beratzhausen beschlossen.

Diese Satzung tritt zum 01.05.2024 in Kraft.

 

 

Die Satzung wurde in der Verwaltung des Marktes Beratzhausen niedergelegt und wird für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsicht bereitgehalten. Diese kann im Rathaus Beratzhausen, Marktstraße 33, 93176 Beratzhausen, während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

Mo, Di, Do, Fr:                        07.30 Uhr – 12.30 Uhr

Do:                                            13.00 Uhr – 18.00 Uhr

 

erfolgen. Die Satzung ist auch auf der Homepage des Marktes Beratzhausen unter www.beratzhausen.com/rathaus-verwaltung/ortsrecht unter dem Reiter „Freibad“ einsehbar.

 

Beratzhausen, den 09.04.2024

 

Markt Beratzhausen

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister