Das Schwimmbad des Marktes Beratzhausen wird voraussichtlich am 17. Mai geöffnet.

 

Die Saisonkarten können ab sofort in der Finanzverwaltung in der Marktstraße 31, zu den bekannten Öffnungszeiten, erworben werden.
Hinweis: Es ist leider keine Kartenzahlung in der Finanzverwaltung möglich.

 

Zehner- und Einzeleintrittskarten gibt es an der Schwimmbadkasse.

 

Ab Eröffnung des Schwimmbades sind auch die Saisonkarten nur noch an der Kasse im Schwimmbad erhältlich.

 

Eintrittspreise:

 

  • Einzelkarten (Personen nach Vollendung des 16. Lebensjahres)                          4,00 Euro
  • Einzelkarten Schüler, Studenten, Schwerbehinderte, Kinder bis zur                    2,50 Euro
    Vollendung des 16. Lebensjahres)                                                                                                                     
  • Familien-Tageskarte 10,00 Euro
  • Zehnerkarten (Personen nach Vollendung des 16. Lebensjahres)                       36,00 Euro
  • Zehnerkarten (Schüler, Studenten, Schwerbehinderte, Kinder bis zur              22,50 Euro
    Vollendung des 16. Lebensjahres)                                                                                                                   
  • Einzelsaisonkarte (Personen nach Vollendung des 16. Lebensjahres)               60,00 Euro
  • Einzelsaisonkarte (Schüler, Studenten, Schwerbehinderte, Kinder bis zur      27,00 Euro
    Vollendung des 16. Lebensjahres)                                                                                                                   

 

Anmerkung: Ermäßigungen werden nur aufgrund vorgelegter Nachweise (z. B. Schüler und Studenten unter
25 Jahren mit entsprechendem Ausweis, Behinderte mit Nachweis, Ehrenamtskarte) gewährt. Schwerbehinderte Menschen mit Schwerbehindertenausweis (gem. § 4 Absatz 3 Satz 1) können eine Begleitperson kostenfrei mitnehmen. Die Eintrittspreise werden auf die Kindertarife, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ermäßigt.

 

  • Familiensaisonkarte (Familien mit Kindern bis zur Vollendung des 16. Lebens-
    jahres oder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sich diese noch in
    der Schulausbildung befinden oder kein eigenes Einkommen haben)              90,00 Euro

 

Für die Alterseinstufung ist der 1. Mai der jeweiligen Saison maßgeblich!

Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres bleiben frei!