Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024

 

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Regensburg ermittelte gemäß § 193 Abs. 5 und § 196 BauGB (Baugesetzbuch) in der derzeit geltenden Fassung in den Sitzungen im Mai 2024 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines räumlich abgegrenzten Gebietes.

Erstmals veröffentlicht der Gutachterausschuss für Grundstückwerte im Landkreis Regensburg Bodenrichtwerte für Flächen der Forstwirtschaft ohne Bestockung.

Die digitale Bodenrichtwertübersicht wurde den Landkreisgemeinden zur Verfügung gestellt und liegt in den einzelnen Gemeinden einen Monat lang öffentlich aus. Beim Markt Beratzhausen ist die Einsichtnahme beim Fachbereich Planen & Bauen vom 05.07.2024 bis zum 06.08.2024 zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses möglich.

 

Montag:                  07.30 Uhr – 12.30 Uhr

Dienstag:                07.30 Uhr – 12.30 Uhr

Mittwoch:               geschlossen

Donnerstag:          07.30 Uhr – 12.30 Uhr sowie 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag:                    07.30 Uhr – 12.30 Uhr

 

Jedermann hat das Recht, auch nach Ablauf der öffentlichen Auslegung, bei der Geschäftsstelle des Landratsamtes Regensburg Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen, § 196 Abs. 3 BauGB.

Die neuen Bodenrichtwerte können wieder gebührenfrei über die Homepage des Landratsamtes Regensburg eingesehen werden.

Schriftliche Einzelauskünfte (Gebühr: erster Bodenrichtwert 30,00 Euro, jeder weitere 20,00 Euro) sowie die digitale Bodenrichtwertübersicht für den gesamten Landkreis (Gebühr: 200,00 Euro) können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses über die Homepage des Landkreises angefordert werden.

Kontakt: Landratsamt Regensburg, Sachgebiet S 41, Postfach 12 03 29, 93025 Regensburg (Telefax 0941 4009-426, E-Mail gutachterausschuss@lra-regensburg.de).