Der Markt Beratzhausen weist zur Sensibilisierung der Bevölkerung auf folgende Regelungen zur Vermeidung von Flächenbränden bzw. Waldbränden hin. Hierbei bitten wir insbesondere um Berücksichtigung, dass auch nach Regenfällen insbesondere die Gefahr von Graslandfeuer bereits nach kurzer Trocknungszeit wieder ansteigen kann. Wenn einige Regeln beachtet werden, kann die Gefahr von derartigen Ereignissen jedoch deutlich minimiert werden.

  • In den Wäldern gilt Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober.
  • Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
  • Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer.
  • Fahrzeuge wegen der heißen Fahrzeugkatalysatoren keinesfalls auf leicht entzündbarem Untergrund parken. Pkw, Krafträder und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge dürfen deshalb nicht auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden.
  • Müll vermeiden: weggeworfene Gegenstände wie Feuerzeuge oder Dosen mit chemischen Substanzen können zu einem Brandherd werden. Die Müllvermeidung sollte jedoch bereits aus Gründen des Landschaftsbildes oberstes Ziel sein und gehört zu einem gemeinschaftlichen Miteinander.
  • Melden Sie Waldbrände bzw. Freiflächenbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112.
  • Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden.

 

Zur Beobachtung der Waldbrandgefährdung ordnet die Regierung der Oberpfalz zudem situationsabhängig Beobachtungsflüge für besonders gefährdete Bereiche an. Diese werden i. d. R. über die örtliche Presse bekanntgegeben.

Informationen zur aktuellen Gefährdungslage erhalten Sie auch auf dem Internetauftritt des Deutschen Wetterdienstes unter www.dwd.de mit den Stichworten Waldbrandgefahrenindex und Graslandfeuerindex.

 

Markt Beratzhausen

Fachbereich Planen & Bauen