Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 09.09.2024
Am 09.09.2024 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 12 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 5 Tagesordnungspunkte behandelt.
Anwesend waren:
1. Bürgermeister
Herr Matthias Beer
Ausschussmitglieder
Herr Manfred Achhammer Herr Andreas Kastl
Herr Robert Achhammer Herr Peter Liebl
Herr Jürgen Friedmann Herr Christian Scheuerer
Herr Georg Fromm
stellv. Ausschussmitglieder
Herr Herbert Gabriel
Herr Gerhard Rinkes
Niederschriftführer
Herr Benedikt Hartl
Abwesende und entschuldigte Personen:
Ausschussmitglieder
Herr Michael Landfried
Herr Josef Weigert jun.
Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.
TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 25.07.2024, Nr. 1-11
Beschluss:
Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 25.07.2024, Nr. 1 – 11 , werden keine Einwendungen erhoben.
Abstimmungsergebnis: Für: 10 Gegen: 0 Anwesend: 10
TOP 2 – Allgemeine Informationen
Sachverhalt:
Es gab keine allgemeinen Informationen.
Kenntnis genommen Für: 10 Gegen: 0 Anwesend: 10
TOP 3 – Bauantrag auf Neubau eines Umspannwerkes mit Freileitungsanbindung Fl.Nr. 1705, Gem. Schwarzenthonhausen, 93176 Beratzhausen
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauvorhaben auf Neubau eines Umspannwerkes mit Freileitungsanbindung auf der Fl.Nr. 1705, Gem. Schwarzenthonhausen sein Einvernehmen.
Das anfallende Niederschlagswasser versickert in einer Versickerungsmulde und wird somit dem Grundwasser wieder zugeführt. Die wasserrechtliche Zulässigkeit ist zu klären.
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
ungeändert beschlossen Für: 10 Gegen: 0 Anwesend: 10
TOP 4 – Bauantrag auf Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück Hardt 29
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen versagt dem Bauvorhaben auf Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport auf der Fl.Nr. 1098/1 Gem. Schwarzenthonhausen sein Einvernehmen.
Für den Fall, dass das gemeindliche Einvernehmen ersetzt wird, werden folgende Auflagen des Marktes Beratzhausen festgesetzt:
- Das Vorhaben wird an die öffentliche Kanalisation im Trennsystem angeschlossen. Für das Schmutzwasser ist hierfür der bereits am Grundstück vorhandene Hausanschluss zu verwenden. Die Ableitung des Niederschlagswassers ist vor Erteilung der Baugenehmigung noch nachzuweisen.
- Zwischen dem Carport und der öffentlichen Verkehrsfläche ist eine Zu- und Abfahrt von mindestens 3 m Länge vorzusehen.
- Es sind gemäß Stellplatzsatzung 4 Stellplätze zu errichten.
- Bei einer möglichen späteren Grundstücksteilung ist der Weiterbetrieb der Grundstücksentwässerung privatrechtlich zu klären. Es besteht kein Anspruch gegenüber dem Markt Beratzhausen auf Errichtung eines weiteren Hausanschlusses.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
geändert beschlossen Für: 10 Gegen: 0 Anwesend: 10
TOP 5 – Bauantrag auf Nachverdichtung durch Ausbau einer Garage mit einer Kleinwohnung auf dem Grundstück auf der Fl.Nr. 644/1 Gem. Beratzhausen
(Sudetenstr. 52)
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen versagt zum Antrag auf Nachverdichtung durch Ausbau einer Garage mit einer Kleinwohnung auf dem Grundstück Sudetenstr. 52, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.
Für den Fall der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens werden folgende Auflagen festgesetzt:
- Auf die Anforderungen aus Art. 48 BayBO hinsichtlich der Barrierefreiheit wird verwiesen.
- Gemäß Stellplatzsatzung ist mindestens ein Stellplatz barrierefrei (mindestens 3,50 m lichte Breite) auszugestalten; zudem ist für eine angemessene Begrünung zu sorgen.
- Der Stellplatz Nr. 6 ist gemäß Bauantrag mit der vorgesehenen Stützmauer zu errichten.
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist über den Markt Beratzhausen einzureichen.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
geändert beschlossen Für: 9 Gegen: 1 Anwesend: 10
TOP 6 – Bauantrag auf Neubau einer aufgeständerten Einliegerwohnung auf der Fl.Nr. 659/3, Gem. Mausheim (Haderlsdorf 2)
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben auf Neubau einer aufgeständerten Einliegerwohnung auf der Fl.Nr. 659/3 Gem. Mausheim sein Einvernehmen.
Das Vorhaben wird an den bereits vorhanden öffentlichen Kanal im Trennsystem angeschlossen.
Das anfallende Niederschlagswasser versickert auf der angrenzenden Wiese. Die wasserrechtliche Zulässigkeit ist zu klären.
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
ungeändert beschlossen Für: 10 Gegen: 0 Anwesend: 10
TOP 7 – Bauantrag auf Erweiterung eines Einfamilienhauses und Errichtung eines Nebengebäudes auf der Fl.Nr. 898/8, 897/15 Gem. Beratzhausen (Lichtenbergweg 21)
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben auf Erweiterung eines Einfamilienhauses (einschließlich der beantragten Befreiung vom Bebauungsplan) und Errichtung eines Nebengebäudes am Grundstück Lichtenbergweg 21 für den Bereich des Einfamilienhauses sein Einvernehmen.
Hinsichtlich der Errichtung des Nebengebäudes in der aktuell vorgesehenen Position wird das Einvernehmen verweigert.
Das Vorhaben ist an die öffentliche Kanalisation im Mischsystem anzuschließen.
Die neuen NSW-Flächen sind dem Markt Beratzhausen unverzüglich nach Fertigstellung des Bauvorhabens mitzuteilen.
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
ungeändert beschlossen Für: 10 Gegen: 0 Anwesend: 10
TOP 8 – Bauantrag auf Sanierung, Aufstockung und Anbau eines baufälligen Gebäudes und Errichtung von 13 Wohnungen sowie 4 Garagenplätzen und 16 Außenstellplätzen auf der Fl.Nr. 145 Gem. Beratzhausen (Bischof-Weig-Str. 46)
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Sanierung, Aufstockung und Anbau eines baufälligen Gebäudes und Errichtung von 13 Wohnungen sowie 4 Garagenplätzen und 16 Außenstellplätzen auf dem Grundstück Bischof-Weig-Straße 46, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.
Die Vorgaben der Stellplatzsatzung an Begrünung und Barrierefreiheit der Stellplätze sind zu beachten.
Die vorliegende städtebauliche Stellungnahme vom AB Dömges ist zu beachten.
Das Vorhaben ist an die öffentliche Kanalisation im Mischsystem anzuschließen.
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
ungeändert beschlossen Für: 10 Gegen: 0 Anwesend: 10
TOP 9 – Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses am Grundstück FlNr. 871/31, Gem. Beratzhausen (Steigerwaldstraße 17)
Beschlussvorschlag:
Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauvorhaben auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der FlNr. 871/31, Gemarkung Beratzhausen, sein Einvernehmen. Das Einvernehmen erstreckt sich auch auf die beantragte Befreiung vom Bebauungsplan Zehentberg VI hinsichtlich der Baugrenze für Garagen.
Das Vorhaben ist an die öffentliche Kanalisation im Trennsystem anzuschließen.
Die neuen Niederschlagswasser-Flächen sind dem Markt Beratzhausen unverzüglich nach Fertigstellung des Bauvorhabens mitzuteilen.
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
ungeändert beschlossen Für: 10 Gegen: 0 Anwesend: 10
TOP 10 – Skilift Beratzhausen; notwendige Reparaturmaßnahmen zur Weiterführung des Skibetriebs
Sachverhalt:
Durch den Rechnungsprüfungsausschuss wurde die Frage zum Fortbetrieb des Sklifts Beratzhausen vorgebracht. Der Skilift ist seit dem Winter 2023/2024 defekt. Mittlerweile liegt ein Kostenvoranschlag zur Reparatur vor.
Beschluss:
Die Entscheidung wird an den Marktgemeinderat verwiesen. Bis zur nächsten Sitzung sind mögliche Fördermittel zu prüfen.
Abstimmungsergebnis: Für: 10 Gegen: 0 Anwesend: 10
TOP 11 – Planfeststellung für das Vorhaben „Auflassung einer Eisenbahnüberführung und Neubau eines Durchlasses bei Bahn-km 24,066 im Zuge der Generalsanierung der Strecke 5850 Regensburg-Nürnberg“; hier: Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt sein Einvernehmen zur Planfeststellung für das Vorhaben „Auflassung einer Eisenbahnüberführung und Neubau eines Durchlasses bei Bahn-km 24,066 im Zuge der Generalsanierung der Strecke 5850 Regensburg-Nürnberg“.
Folgende Auflage ist jedoch zu beachten:
Zwischen dem Markt Beratzhausen und der DB Netz AG (bzw. deren Rechtsnachfolgerin DB InfraGO) besteht ein Gestattungsvertrag vom November 2022 zur Verlegung einer Lwl-Kabeltrasse in einem PVC-U DA 110 unter der Eisenbahnüberführung. Dieser darf durch den Rückbau der Eisenbahnüberführung nicht beeinträchtigt werden. Die Leitungsverlegung und der Betrieb haben ungestört zu erfolgen.
ungeändert beschlossen Für: 10 Gegen: 0 Anwesend: 10
TOP 12 – Anfragen
Es gingen keine Anfragen ein.
Matthias Beer
1. Bürgermeister