Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 24.10.2024 die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze des Marktes Beratzhausen (Hebesatzsatzung) beschlossen. Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Die Satzung wurde in der Verwaltung des Marktes Beratzhausen niedergelegt und wird für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsicht bereitgehalten. Diese kann im Rathaus Beratzhausen, Finanzverwaltung, Marktstraße 31, 93176 Beratzhausen, während der allgemeinen Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr: 07.30 Uhr – 12.30 Uhr
Do: 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
erfolgen. Die Satzung ist auch auf der Homepage des Marktes Beratzhausen unter www.beratzhausen.com/rathaus-verwaltung/ortsrecht unter dem Reiter „Finanzverwaltung“ einsehbar.
Beratzhausen, den 07.11.2024
Markt Beratzhausen
Matthias Beer
1. Bürgermeister