Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 04.11.2024

 

Am 04.11.2024 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 6 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 3 Tagesordnungspunkte behandelt.

 

Anwesend waren:

1. Bürgermeister

Herr Matthias Beer

 

Ausschussmitglieder

Herr Manfred Achhammer                                           Herr Andreas Kastl

Herr Robert Achhammer                                               Herr Michael Landfried

Frau Sabine Ferstl                                                             Herr Peter Liebl

Herr Jürgen Friedmann                                                  Herr Christian Scheuerer

Herr Georg Fromm

stellv. Ausschussmitglieder

Herr Gerhard Rinkes

 

Niederschriftführer

Herr Benedikt Hartl

 

Abwesende und entschuldigte Personen:

Ausschussmitglieder

Herr Josef Weigert jun.

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 08.10.2024, Nr. 1-7

 Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 08.10.2024, Nr. 1 – 7, werden keine Einwendungen erhoben.

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 2 – Allgemeine Informationen

Es gab keine allgemeinen Informationen.

 Kenntnis genommen

 

TOP 3 – Antrag auf Vorbescheid für Neubau eines Einfamilienhauses und einer Garage bzw. Halle auf der Fl.Nr. 336/6 Gem. Oberpfraundorf

 Beschluss 1

Der Markt Beratzhausen versagt zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses und Garge bzw. Halle auf der Fl.Nr. 336/6 Gem. Oberpfraundorf sein Einvernehmen.

Für: 5                     Gegen: 6                             Anwesend: 11

 

Beschluss 2

Die weitere Bearbeitung des Antrags wird vorerst zurückgestellt. Der Bauherr hat dem Markt Beratzhausen Unterlagen vorzulegen, die das Vorhaben weiter konkretisieren.

Für: 6                     Gegen: 5                             Anwesend: 11

 

TOP 4 – Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Nebengebäuden auf der Flur-Nr. 392/2, Gemarkung Rechberg (Buxlohe 12)

 Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Nebengebäuden auf der Flur-Nr. 392/2, Gemarkung Rechberg, (Buxlohe 12) sein Einvernehmen.

Die Unterschrift des angrenzenden Nachbars mit der Fl.Nr. 392/1, Gem. Rechberg ist vollständig.

Das Vorhaben ist an die öffentliche Kanalisation (Trennsystem) anzuschließen.

Die Versorgung über eigene Hausanschlüsse ist mit den jeweiligen Spartenträgern abzustimmen.

Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP  5 – Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 886/14 Gem. Beratzhausen (Argula-von-Stauff-Str. 2)

 Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauvorhaben auf Neubau eines Einfamilienhauses und Doppelgarage auf dem Grundstück in der Argula-von-Stauff-Str. 2, 93176 Beratzhausen, (Fl.Nr. 886/14, Gemarkung Beratzhausen) sein Einvernehmen.

Das Einvernehmen gilt auch für die gemäß § 31 Abs. 2 BauGB beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Abweichung der Dachform, der Dacheindeckung Ziegel in grau, Dachüberstand Ortgang, der Überschreitung des Baufensters des Wohnhauses und des begrünten Flachdaches auf der Doppelgarage.

Das Vorhaben ist an die öffentliche Kanalisation (Mischsystem) anzuschließen.

Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträgern bzw. Organisation.

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 6 – Anfragen

 Es gab keine Anfragen.

 Kenntnis genommen

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister