Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung) erlassen.
Die Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Sie wurde in der Verwaltung des Marktes Beratzhausen niedergelegt und wird für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsicht bereitgehalten. Diese kann im Rathaus Beratzhausen, Marktstraße 31, Bauabteilung, Zimmer 105, 93176 Beratzhausen, während der allgemeinen Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr: 07.30 Uhr – 12.30 Uhr
Do: 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
erfolgen.
Die Verordnung ist auch auf der Homepage des Marktes Beratzhausen unter www.beratzhausen.com/rathaus-verwaltung/ortsrecht unter dem Reiter „Straßen und Gehwege“ einsehbar.
Beratzhausen, den 05.12.2024
Matthias Beer
1. Bürgermeister