Achtung: Tempo-30-Zone Mausheim

 

Im Gemeindegebiet werden derzeit, gemeinsam mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung als Beratung, alle Beschilderungen auf deren Richtigkeit geprüft. Dabei sind leider einige Unschlüssigkeiten aufgetaucht, die nun Schritt-für-Schritt behoben werden.

 

Wo es sinnvoll ist, wird dem Bauausschuss eine Vereinfachung des Verkehrskonzeptes vorgeschlagen. So z.B. in Mausheim.

Hier war ein unübersichtliches Durcheinander aus Zone 30, Geschwindigkeit 30, Geschwindigkeit 50, Rechts-Vor-Links oder Vorfahrt gewähren.

Dieses wurde nun einheitlich auf Zone 30 geändert und am 17.12.2024 umgesetzt.

 

Dadurch haben sich die Vorfahrtsregelungen an verschiedenen Kreuzungen und Einmündungen geändert.

In einer Tempo-30-Zone gilt grundsätzlich die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“. Zusätzlich wurde auch der komplette Ortsbereich von „Fehlern“ bereinigt, wie z.B. fehlende Ortseingangsschilder.

 

Die für die Übergangsphase vorübergehend angebrachten Verkehrszeichen „Kreuzung oder Einmündung“ (Verkehrszeichen 102) weisen nur zusätzlich auf die geänderte Vorfahrtssituation hin. Diese werden nach ca. einem Jahr demontiert und wiederverwendet.

 

Markt Beratzhausen

Fachbereich Planen & Bauen