Sitzung des Marktgemeinderates vom 28.11.2024

 

Am 28.11.2024 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Marktgemeinderates statt. Es wurden im öffentlichen Teil 5 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 3 Tagesordnungspunkte behandelt.

 

Anwesend waren:

1. Bürgermeister

Herr Matthias Beer

2. Bürgermeister

Herr Andreas Niebler


3.
Bürgermeister

Herr Ludwig Scheuerer   

 

Marktgemeinderätinnen/-räte:

Herr Manfred Achhammer                                                          Herr Peter Liebl 

Herr Robert Achhammer                                                              Herr Sebastian Liedkte

Frau Sabine Ferstl                                                                             Herr Josef Pilz     

Herr Jürgen Friedmann                                                                  Herr Gerhard Rinkes 

Herr Georg Fromm                                                                          Herr Christian Scheuerer 

Herr Herbert Gabriel                                                                       Herr Tobias Walter  

Herr Andreas Kastl                                                                           Herr Josef Weigert jun. 

Herr Christian Kraus      

                                                                                                               

Niederschriftführer

Herr Benedikt Hartl           

 

Abwesende und entschuldigte Personen:

Marktgemeinderätinnen/-räte

Frau Prof. Dr. Diana Hehenberger-Risse

Herr Michael Landfried

Frau Bettina Laßleben 

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 24.10.2024, Nr. 1-7

 

Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 24.10.2024, Nr. 1 –7 , werden keine Einwendungen erhoben.

 

ungeändert beschlossen               Für: 18  Gegen: 0  Anwesend: 18 

 

TOP 2 – Allgemeine Informationen

 

Es gab keine Allgemeinen Informationen.

 

Kenntnis genommen      

 

TOP 3 – Neuerlass einer Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen beschließt die diesem Beschluss beigefügte Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter. Diese tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und ersetzt gleichzeitig die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 18.02.2005.

 

Der Erste Bürgermeister wird zur Ausfertigung und zur Bekanntmachung ermächtigt.

 

ungeändert beschlossen               Für: 18  Gegen: 0  Anwesend: 18 

 

TOP 4 – Bebauungsplan „Rechberg Süd“: Verfahren nach § 215a BauGB, hier: Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und Behörden sowie Ermächtigung zur Vornahme einer möglichen weiteren Beteiligung

 

Beschluss:

1. Verzicht auf Einzelbeschlüsse über einzelne Einwendungen und Abwägungsvorschläge

Auf die gesonderte Fassung von Einzelbeschlüssen über jede der genannten Einwendungen und jeden der genannten Beschlussvorschläge wird verzichtet. Ausgenommen hiervon ist die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg vom 28.11.2024, die unter Punkt 3 dieses Beschlusses abgehandelt wird.

 

2. Abwägungsbeschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die als Anlage beigefügten Stellungnahmen zur Kenntnis. Den vom IB Eder und der Verwaltung ausgearbeiteten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Die notwendigen nachrichtlichen Ergänzungen sind in den Bebauungsplan einzuarbeiten.

 

3. Stellungnahme WWA und mögliche erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg vom 28.11.2024 wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Inhalte in den Bebauungsplan bzw. das Entwässerungskonzept einzuarbeiten.

Sofern durch die Abarbeitung der Stellungnahme und die Anpassung des Bebauungsplans eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 215a BauGB, § 13 a BauGB, § 13 BauGB, § 4 a Abs. 3 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB notwendig wird, wird die Verwaltung zur Vornahme der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ermächtigt.

Hierbei ist gemäß § 215a BauGB, §13 a BauGB, § 13 BauGB sowie § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB eine verkürzte Beteiligungsdauer von 12 Tagen anzusetzen.

Hierauf ist in der Veröffentlichung, der Bekanntmachung sowie dem Anschreiben an die Behörden und Träger öffentlicher Belange hinzuweisen.

 

geändert beschlossen    Für: 18  Gegen: 0  Anwesend: 18 

 

TOP 5 – Anfragen & Berichte der Beauftragten

 

Es gingen keine Anfragen ein. Zudem gab es keine Berichte der Beauftragten.

 

Kenntnis genommen

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister