Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 02.12.2024
Am 02.12.2024 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 9 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 3 Tagesordnungspunkte behandelt.
Anwesend waren:
1. Bürgermeister
Herr Matthias Beer
Ausschussmitglieder
Herr Robert Achhammer Herr Andreas Kastl
Frau Sabine Ferstl Herr Michael Landfried
Herr Jürgen Friedmann Herr Peter Liebl
Herr Georg Fromm Herr Christian Scheuerer
stellv. Ausschussmitglieder
Herr Josef Pilz
Herr Gerhard Rinkes
Niederschriftführer
Herr Benedikt Hartl
Abwesende und entschuldigte Personen:
Ausschussmitglieder
Herr Manfred Achhammer
Herr Josef Weigert jun.
Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.
TOP 1 – Ortstermin zur Zone 30 und Halteverbotszone im Bereich des „Unteren Markts“ sowie anschließende Beschlussfassung
Beschluss:
Der Grundstücks- und Bauausschuss beschließt die Einführung einer Halteverbotszone sowie einer Zone 30 im Bereich der Bischof-Weig-Straße, Bäckergasse, Spenglergasse, Kirchplatz (Teilbereich), Färbergasse, Gottfried-Kölwel-Platz, Falkenstraße (Teilbereich), Wassergasse (Teilbereich), Parsberger Straße (Teilbereich ab Einmündung Schloßbergstraße/Kapellenbergstraße), Obermühlweg (Teilbereich). Der Umgriff der Zonierung ist dem Anhang zu entnehmen.
Die Halteverbotszone ist mit dem Zusatz zu versehen, dass Parken in den ausgewiesenen Flächen zulässig ist. Die entsprechenden Flächen sind von der Verwaltung in Abstimmung mit den weiteren beteiligten Behörden festzulegen.
Abstimmungsergebnis: Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 2 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 04.11.2024, Nr. 1-6
Beschluss:
Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 04.11.2024, Nr. 1 – 6, werden keine Einwendungen erhoben.
Abstimmungsergebnis: Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 3 – Allgemeine Informationen
Es gab keine Allgemeinen Informationen.
TOP 4 – Bauantrag auf Errichtung einer Freiland PV-Anlage auf den FlNrn. 277, 717, 275 jeweils Gemarkung Oberpfraundorf
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen nimmt den Bauantrag auf Errichtung einer Freiland-Photovoltaikanlage auf den FlNr. 277, 717 und 275 jeweils Gem. Oberpfraundorf, auf Grundlage der gesetzlichen Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b) Unterbuchst. aa) BauGB zur Kenntnis.
Eine Beteiligung der Straßenverkehrsbehörden ist zwingend erforderlich.
Die Beteiligung der einzelnen Fachstellen (Naturschutz, Wasserrecht etc.) hat durch das Landratsamt zu erfolgen.
Auflagen
- Mit den Vertretern der örtlich zuständigen Feuerwehr ist eine Einweisung für den Brandfall rechtzeitig vor Inbetriebnahme erforderlich.
- Für die öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen im direkten Umgriff der Baumaßnahme ist durch den Bauherrn vor Aufnahme der Arbeiten eine Beweissicherung hinsichtlich etwaiger im Rahmen der Baumaßnahme auftretenden Straßen- oder Wegeschäden durchzuführen. Schäden, die auf den Baustellenverkehr zurückzuführen sind, sind vom Bauherrn zu tragen.
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
ungeändert beschlossen Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 5 – Antrag auf Vorbescheid für Neubau eines Einfamilienhauses und einer Garage bzw. Halle auf der Fl.Nr. 336/6 Gem. Oberpfraundorf
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses und Garge bzw. Halle auf der Fl.Nr. 336/6 Gem. Oberpfraundorf (Teilbereich) sein Einvernehmen. Es wird ein Außenbereichsvorhaben i. S. d. § 35 Abs. 2 BauGB angenommen.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
ungeändert beschlossen Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 6 – Antrag auf Vorbescheid für Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Umnutzung der bestehenden Scheune in einem Teilbereich für eine Hobbywerkstatt auf der Fl.Nr. 323 Gem. Oberpfraundorf
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt zum Antrag auf Vorbescheid für die Voranfrage über Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Umnutzung der bestehenden Scheune in einem Teilbereich für eine Hobbywerkstatt auf der Fl.Nr. 323 Gem. Oberpfraundorf sein Einvernehmen.
Die Stellplätze müssen lt. der Stellplatzsatzung nachgewiesen werden.
Das Vorhaben ist an die öffentliche Kanalisation (Trennsystem) anzuschließen.
Bedingung
Hierzu ist vor Erteilung der endgültigen Baugenehmigung eine Sondervereinbarung mit dem Markt Beratzhausen abzuschließen, da kein Anschluss- und Benutzungsrecht besteht und ansonsten die Erschließung als nicht gesichert gilt.
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
ungeändert beschlossen Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 7 – Straßen- und Wegerecht; Widmung der FlNr. 1031, Gemarkung Mausheim, zur Ortsstraße (Schrannenplatz)
Beschluss:
Die nachfolgend näher bezeichnete und im beigefügten Lageplan markierte Straße wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet:
Bezeichnung | Schrannenplatz |
Flur-Nr. | 1031, Gemarkung Mausheim |
Anfangspunkt | Übergang von FlNr. 768, Gem. Mausheim (Hemauer Straße) zu FlNr. 1031, Gem. Mausheim |
Anfangspunkt (km) | 0,000 |
Endpunkt | Übergang von FlNr. 1343, Gem. Mausheim (Eichenstraße) zu FlNr. 1031, Gem. Mausheim |
Endpunkt (km) | 0,101 |
Länge | 101 m |
Widmungsbeschränkung | keine |
Die Verwaltung wird zur öffentlichen Bekanntmachung der Widmungsverfügung sowie zur Vornahme der weiteren Verfahrensschritte ermächtigt.
ungeändert beschlossen Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 8 – Straßen- und Wegerecht; Widmung der FlNr. 895/6 Gem. Beratzhausen, zur Ortsstraße (Stiftlandstraße)
Beschluss:
Die nachfolgend näher bezeichnete und im beigefügten Lageplan markierte Straße wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zur Ortsstraße i. S. d. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet:
Bezeichnung | Stiftlandstraße |
Flur-Nr. | 895/6 Gem. Beratzhausen |
Anfangspunkt | 0,000 bei Übergang Fl.Nr. 895/9 zu 895/6, jeweils Gemarkung Beratzhausen |
Endpunkt | 0,064 bei Übergang Fl. Nr. 895/6 zu 895/7, jeweils Gemarkung Beratzhausen |
Länge | 0,064 km |
Widmungsbeschränkung | keine |
Die Verwaltung wird zur öffentlichen Bekanntmachung der Widmungsverfügung sowie zur Vornahme der weiteren Verfahrensschritte ermächtigt.
ungeändert beschlossen Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 9 – Anfragen
Es gingen keine Anfragen ein.
Matthias Beer
1. Bürgermeister