Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 02.12.2024

 

Am 02.12.2024 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 9 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 3 Tagesordnungspunkte behandelt.

 

Anwesend waren:

1. Bürgermeister

Herr Matthias Beer

 

Ausschussmitglieder

Herr Robert Achhammer                                               Herr Andreas Kastl

Frau Sabine Ferstl                                                             Herr Michael Landfried 

Herr Jürgen Friedmann                                                  Herr Peter Liebl

Herr Georg Fromm                                                          Herr Christian Scheuerer

                                                              

stellv. Ausschussmitglieder

Herr Josef Pilz

Herr Gerhard Rinkes

 

Niederschriftführer

Herr Benedikt Hartl           

 

Abwesende und entschuldigte Personen:

Ausschussmitglieder

Herr Manfred Achhammer

Herr Josef Weigert jun.   

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

TOP 1 – Ortstermin zur Zone 30 und Halteverbotszone im Bereich des „Unteren Markts“ sowie anschließende Beschlussfassung

 

Beschluss:

Der Grundstücks- und Bauausschuss beschließt die Einführung einer Halteverbotszone sowie einer Zone 30 im Bereich der Bischof-Weig-Straße, Bäckergasse, Spenglergasse, Kirchplatz (Teilbereich), Färbergasse, Gottfried-Kölwel-Platz, Falkenstraße (Teilbereich), Wassergasse (Teilbereich), Parsberger Straße (Teilbereich ab Einmündung Schloßbergstraße/Kapellenbergstraße), Obermühlweg (Teilbereich). Der Umgriff der Zonierung ist dem Anhang zu entnehmen.

 

Die Halteverbotszone ist mit dem Zusatz zu versehen, dass Parken in den ausgewiesenen Flächen zulässig ist. Die entsprechenden Flächen sind von der Verwaltung in Abstimmung mit den weiteren beteiligten Behörden festzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 2 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 04.11.2024, Nr. 1-6

 

Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 04.11.2024, Nr. 1 – 6, werden keine Einwendungen erhoben.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 3 – Allgemeine Informationen

 

Es gab keine Allgemeinen Informationen.

 

TOP 4 – Bauantrag auf Errichtung einer Freiland PV-Anlage auf den FlNrn. 277, 717, 275  jeweils Gemarkung Oberpfraundorf

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen nimmt den Bauantrag auf Errichtung einer Freiland-Photovoltaikanlage auf den FlNr. 277, 717 und 275 jeweils Gem. Oberpfraundorf, auf Grundlage der gesetzlichen Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b) Unterbuchst. aa) BauGB zur Kenntnis.

 

Eine Beteiligung der Straßenverkehrsbehörden ist zwingend erforderlich.

Die Beteiligung der einzelnen Fachstellen (Naturschutz, Wasserrecht etc.) hat durch das Landratsamt zu erfolgen.

Auflagen

  1. Mit den Vertretern der örtlich zuständigen Feuerwehr ist eine Einweisung für den Brandfall rechtzeitig vor Inbetriebnahme erforderlich.
  2. Für die öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen im direkten Umgriff der Baumaßnahme ist durch den Bauherrn vor Aufnahme der Arbeiten eine Beweissicherung hinsichtlich etwaiger im Rahmen der Baumaßnahme auftretenden Straßen- oder Wegeschäden durchzuführen. Schäden, die auf den Baustellenverkehr zurückzuführen sind, sind vom Bauherrn zu tragen.

 

Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.

 

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 5 – Antrag auf Vorbescheid für Neubau eines Einfamilienhauses und einer Garage bzw. Halle auf der Fl.Nr. 336/6 Gem. Oberpfraundorf

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses und Garge bzw. Halle auf der Fl.Nr. 336/6 Gem. Oberpfraundorf (Teilbereich) sein Einvernehmen. Es wird ein Außenbereichsvorhaben i. S. d. § 35 Abs. 2 BauGB angenommen.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.

 

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 6 – Antrag auf Vorbescheid für Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Umnutzung der bestehenden Scheune in einem Teilbereich für eine Hobbywerkstatt auf der Fl.Nr. 323 Gem. Oberpfraundorf

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Antrag auf Vorbescheid für die Voranfrage über Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sowie Umnutzung der bestehenden Scheune in einem Teilbereich für eine Hobbywerkstatt auf der Fl.Nr. 323 Gem. Oberpfraundorf sein Einvernehmen.

 

Die Stellplätze müssen lt. der Stellplatzsatzung nachgewiesen werden.

 

Das Vorhaben ist an die öffentliche Kanalisation (Trennsystem) anzuschließen.

 

Bedingung

Hierzu ist vor Erteilung der endgültigen Baugenehmigung eine Sondervereinbarung mit dem Markt Beratzhausen abzuschließen, da kein Anschluss- und Benutzungsrecht besteht und ansonsten die Erschließung als nicht gesichert gilt.

 

Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.

 

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 7 – Straßen- und Wegerecht; Widmung der FlNr. 1031, Gemarkung Mausheim, zur Ortsstraße (Schrannenplatz)

 

Beschluss:

Die nachfolgend näher bezeichnete und im beigefügten Lageplan markierte Straße wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet:

 

Bezeichnung Schrannenplatz
Flur-Nr. 1031, Gemarkung Mausheim
Anfangspunkt     Übergang von FlNr. 768, Gem. Mausheim (Hemauer Straße) zu FlNr. 1031, Gem. Mausheim
Anfangspunkt (km) 0,000
Endpunkt Übergang von FlNr. 1343, Gem. Mausheim (Eichenstraße) zu FlNr. 1031, Gem. Mausheim
Endpunkt (km) 0,101
Länge 101 m
Widmungsbeschränkung keine

Die Verwaltung wird zur öffentlichen Bekanntmachung der Widmungsverfügung sowie zur Vornahme der weiteren Verfahrensschritte ermächtigt.

 

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 8 – Straßen- und Wegerecht; Widmung der FlNr. 895/6 Gem. Beratzhausen, zur Ortsstraße (Stiftlandstraße)

 

Beschluss:

Die nachfolgend näher bezeichnete und im beigefügten Lageplan markierte Straße wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zur Ortsstraße i. S. d. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet:

 

Bezeichnung Stiftlandstraße
Flur-Nr. 895/6 Gem. Beratzhausen
Anfangspunkt     0,000 bei Übergang Fl.Nr. 895/9 zu 895/6, jeweils Gemarkung Beratzhausen
Endpunkt 0,064 bei Übergang Fl. Nr. 895/6 zu 895/7, jeweils Gemarkung Beratzhausen
Länge 0,064 km
Widmungsbeschränkung keine

 

Die Verwaltung wird zur öffentlichen Bekanntmachung der Widmungsverfügung sowie zur Vornahme der weiteren Verfahrensschritte ermächtigt.

 

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 9 – Anfragen

 

Es gingen keine Anfragen ein.

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister