Sitzung des Marktgemeinderates vom 19.12.2024
Am 19.12.2024 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Marktgemeinderates statt. Es wurden im öffentlichen Teil 3 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 2 Tagesordnungspunkte behandelt.
Anwesend waren:
1. Bürgermeister
Herr Matthias Beer
2. Bürgermeister
Herr Andreas Niebler
3. Bürgermeister
Herr Ludwig Scheuerer
Marktgemeinderätinnen/-räte:
Herr Manfred Achhammer Frau Bettina Laßleben
Frau Sabine Ferstl Herr Peter Liebl
Herr Georg Fromm Herr Sebastian Liedtke
Frau Prof. Dr. Diana Hehenberger-Risse Herr Josef Pilz
Herr Andreas Kastl Herr Gerhard Rinkes
Herr Christian Kraus Herr Christian Scheuerer
Herr Michael Landfried Herr Tobias Walter
Niederschriftführer
Herr Benedikt Hartl
Abwesende und entschuldigte Personen:
Marktgemeinderätinnen/-räte
Herr Robert Achhammer
Herr Jürgen Friedmann
Herr Herbert Gabriel
Herr Josef Weigert jun.
Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.
TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 28.11.2024, Nr. 1-5
Beschluss:
Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 28.11.2024, Nr. 1 – 5, werden keine Einwendungen erhoben.
ungeändert beschlossen Für: 16 Gegen: 0 Anwesend: 16
TOP 2 – Allgemeine Informationen
Sachverhalt:
Der 1. Bürgermeister informiert über folgende Punkte:
- Der Förderbescheid des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg für den Trinkwasserbrunnen am Workoutpfad ist eingetroffen. Die bauliche Umsetzung ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
- Information über einige Änderungen in der BayBO ab 2025, insbesondere die Verfahrensfreiheit von privilegierten Freiflächen-PV-Anlagen
TOP 3 – Bebauungsplan „Rechberg Süd“: Verfahren nach § 215a BauGB, hier: Abwägung der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg und Satzungsbeschluss
Beschluss:
- Abwägungsbeschluss
Der Marktgemeinderat nimmt die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg zur Kenntnis. Den vom IB Eder und der Verwaltung ausgearbeiteten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Die notwendigen nachrichtlichen Ergänzungen sind in den Bebauungsplan einzuarbeiten.
- Satzungsbeschluss
Für den Bebauungsplan „Rechberg Süd“ wird der Satzungsbeschluss gemäß § 215a Abs. 1 BauGB, § 10 Abs. 1 BauGB inklusive der auf Grund des Abwägungsbeschlusses notwendigen Planänderungen gefasst.
Der Marktgemeinderat Beratzhausen beschließt gemäß der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 394) geändert worden ist, der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 176) geändert worden ist, der Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), das zuletzt durch § 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2024 (GVBl. S. 257) geändert worden ist, des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, folgenden qualifizierten Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung „Rechberg Süd“ in der Fassung vom 28.07.2022, nachrichtlich ergänzt durch die Sitzung des Marktgemeinderates vom 19.12.2024 als Satzung.
§ 1 Gegenstand und Bestandteile der Satzung
Die Bestandteile der Satzung, sind:
– Teil A: Bebauungsplan mit planlichen Festsetzungen, Regelquerschnitten, Schnittübersicht Geländeverlauf und Verfahrensübersicht
– Teil B + C: Textliche Festsetzungen und Hinweise
Weitere Bestandteile des Bebauungsplanes sind:
– Teil D: Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB
– Teil E: Umweltbericht
– Anlage I: Entwässerungskonzept Baugebiet Rechberg Süd
– Anlage II: Immissionstechnischer Bericht Projekt Nr. 2022-2078, Auftrag Nr. 3221109 IFB Eigenschenk GmbH
– Anlage III: Immissionstechnischer Bericht Projekt Nr. 2022-2078, Auftrag Nr. 3221866 IFB Eigenschenk GmbH
– Anlage IV: Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls
§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des verbindlichen Bauleitplans ist in der Planzeichnung (Teil A) festgesetzt.
Der verbindliche Bauleitplan ist auszufertigen und der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Ausfertigung und Bekanntmachung
Der 1. Bürgermeister wird zur Ausfertigung des Bebauungsplans und die Verwaltung zur Veröffentlichung der ortsüblichen Bekanntmachung ermächtigt.
ungeändert beschlossen Für: 16 Gegen: 0 Anwesend: 16
Matthias Beer
Erster Bürgermeister