Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB (Baugesetzbuch) für den Bebauungsplan „Sondergebiet Sonnenenergienutzung zur Trinkwasserversorgung Grametshof“ sowie der 1. Deckblattänderung des Flächennutzungsplans des Marktes Beratzhausen für das

Sondergebiet „Sonnenenergienutzung zur Trinkwasserversorgung Grametshof“

 

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 30.01.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Sonnenenergienutzung zur Trinkwasserversorgung Grametshof“ sowie der 1. Deckblattänderung des Flächennutzungsplans des Marktes Beratzhausen für das Sondergebiet „Sonnenenergienutzung zur Trinkwasserversorgung Grametshof“ beschlossen.

 

Der nachfolgende Lageplan vom 30.01.2025 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der Bauleitplanung im Bereich der rot markierten Linie ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Lageplan, 30.01.2025; Quelle: Büro Bartsch

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den FlNr. 977/1 (Teilfläche), 984, 985 (Teilfläche) und 991 der Gemarkung Schwarzenthonhausen.

 

Der räumliche Geltungsbereich kann im Rathaus des Marktes Beratzhausen, Nebengebäude, Zimmer 105, Markstraße 31, 93176 Beratzhausen während der allgemeinen Öffnungszeiten bzw. auf der Internetseite unter https://beratzhausen.com/aktuelles/amtstafel/ eingesehen werden.

 

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:

 

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:                  07.30 Uhr – 12.30 Uhr

Donnerstag zusätzlich:                                                   13.00 Uhr – 18.00 Uhr

(mittwochs geschlossen)

 

Verfahrensart

Die Aufstellung des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB.

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Es soll eine Eigenstromversorgung für die naheliegenden Trinkwasserbrunnen unter Beachtung der wasserrechtlichen Vorgaben geschaffen werden.

 

Beratzhausen, 06.02.2025

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister