Sitzung des Marktgemeinderates vom 30.01.2025
Am 30.01.2025 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Marktgemeinderates statt. Es wurden im öffentlichen Teil 7 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 8 Tagesordnungspunkte behandelt.
Anwesend waren:
1. Bürgermeister
Herr Matthias Beer
2. Bürgermeister
Herr Andreas Niebler
3. Bürgermeister
Herr Ludwig Scheuerer
Marktgemeinderätinnen/-räte:
Herr Manfred Achhammer Herr Peter Liebl
Herr Robert Achhammer Herr Sebastian Liedtke
Frau Sabine Ferstl Herr Josef Pilz
Herr Jürgen Friedmann Herr Gerhard Rinkes
Herr Herbert Gabriel Herr Christian Scheuerer
Herr Andreas Kastl Herr Josef Weigert jun.
Herr Michael Landfried
Niederschriftführer
Herr Benedikt Hartl
Abwesende und entschuldigte Personen:
Marktgemeinderätinnen/-räte
Herr Georg Fromm
Frau Prof. Dr. Diana Hehenberger-Risse
Herr Christian Kraus
Frau Bettina Laßleben
Herr Tobias Walter
Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.
TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 19.12.2024, Nr. 1-3
Beschluss:
Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 19.12.2024, Nr. 1 – 3, werden keine Einwendungen erhoben.
Abstimmungsergebnis: Für: 16 Gegen: 0 Anwesend: 16
TOP 2 – Allgemeine Informationen
Es gab keine Allgemeinen Informationen.
TOP 3 – 1. Deckblattänderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan und Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Sonnenenergienutzung zur Trinkwasserversorgung Grametshof“ ; hier: Aufstellungbeschluss
Beschluss:
Flächennutzungsplan
Für die 1. Deckblattänderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan hinsichtlich des Sondergebiets „Sonnenenergienutzung zur Trinkwasserversorgung Grametshof“ wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die Flur-Nrn. 977/1, 984, 985 und 991 der Gemarkung Schwarzenthonhausen gefasst. Der räumliche Geltungsbereich ergibt aus beiliegendem Lageplan vom 30.01.2025, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Bebauungsplan
Für den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Sondergebiets „Sonnenenergienutzung zur Trinkwasserversorgung Grametshof“ wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die Flur-Nrn. 977/1, 984, 985 und 991 der Gemarkung Schwarzenthonhausen gefasst. Der räumliche Geltungsbereich ergibt aus beiliegendem Lageplan vom 30.01.2025, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Parallelverfahren
Die o. g. Verfahren werden im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB durchgeführt.
Abweichung vom Grundsatzbeschluss
Vom Grundsatzbeschluss des Marktgemeinderats, keine Bauleitplanung für Freiflächen-PV-Anlagen durchzuführen, wird hiermit abgewichen. Dies wird auf Grund des Abwägungsbelangs des § 1 Abs. 6 Nr. 8 Buchst. e) BauGB begründet, wonach bei gemeindlichen Bauleitplanungen die Versorgung mit Wasser ausreichend berücksichtigt werden muss. Zur Sicherstellung der öffentlichen Versorgungssicherheit mit Trinkwasser ist daher die Abweichung gerechtfertigt.
Im Übrigen wird am Grundsatzbeschluss festgehalten.
ungeändert beschlossen Für: 16 Gegen: 0 Anwesend: 16
TOP 4 – 1. Deckblattänderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan und Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Sonnenenergienutzung zur Trinkwasserversorgung Grametshof“ ; hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
Der Marktgemeinderat billigt die vom Büro Bartsch vorgelegten Pläne zur 1. Deckblattänderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan sowie für den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für das Sondergebiet „Sonnenenergienutzung zur Trinkwasserversorgung Grametshof“.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren beauftragt.
ungeändert beschlossen Für: 16 Gegen: 0 Anwesend: 16
TOP 5 – Aktualisierung Möblierungskonzept
Beschluss:
Der Marktrat bestätigt die vom Büro Dömges ausgearbeitet Fortschreibung des Möblierungskonzepts. Die Nr. 2.2 und 5.2 des Konzepts werden gestrichen.
Die Fördermaßnahme Teilbereich „Kirchplatz“ wird aufgehoben und in die Umsetzung des Möblierungskonzeptes überführt.
Die Verwaltung wird zur Beschaffung der Stadtmöblierung im Rahmen von Direktaufträgen gemäß den förder- und vergaberechtlichen Bestimmungen ermächtigt
geändert beschlossen Für: 16 Gegen: 0 Anwesend: 16
TOP 6 – Antrag der SPD Fraktion auf Errichtung eines Fahrradständers / Zehentstadel
Beschluss:
Der Installation eines Fahrradständers wird zugestimmt.
ungeändert beschlossen Für: 16 Gegen: 0 Anwesend: 16
TOP 7 – Anfragen & Berichte der Beauftragten
Es gab Anfragen der Fraktionen der UB und CSU, die gleich beantwortet wurden.
Matthias Beer
1. Bürgermeister