Sitzung des Marktgemeinderates vom 30.01.2025

 

Am 30.01.2025 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Marktgemeinderates statt. Es wurden im öffentlichen Teil 7 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 8 Tagesordnungspunkte behandelt.

 

Anwesend waren:

1. Bürgermeister

Herr Matthias Beer

 

2. Bürgermeister

Herr Andreas Niebler

 

3. Bürgermeister

Herr Ludwig Scheuerer

 

Marktgemeinderätinnen/-räte:

Herr Manfred Achhammer                                                           Herr Peter Liebl

Herr Robert Achhammer                                                              Herr Sebastian Liedtke

Frau Sabine Ferstl                                                                           Herr Josef Pilz

Herr Jürgen Friedmann                                                                 Herr Gerhard Rinkes

Herr Herbert Gabriel                                                                      Herr Christian Scheuerer

Herr Andreas Kastl                                                                          Herr Josef Weigert jun.

Herr Michael Landfried

 

Niederschriftführer

Herr Benedikt Hartl

 

Abwesende und entschuldigte Personen:

Marktgemeinderätinnen/-räte

Herr Georg Fromm

Frau Prof. Dr. Diana Hehenberger-Risse

Herr Christian Kraus

Frau Bettina Laßleben

Herr Tobias Walter

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 19.12.2024, Nr. 1-3

 

Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 19.12.2024, Nr. 1 – 3, werden keine Einwendungen erhoben.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 16  Gegen: 0  Anwesend: 16 

 

TOP 2 – Allgemeine Informationen

 

Es gab keine Allgemeinen Informationen.

 

TOP 3 – 1. Deckblattänderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan und Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Sonnenenergienutzung zur Trinkwasserversorgung Grametshof“ ; hier: Aufstellungbeschluss

 

Beschluss:

Flächennutzungsplan

Für die 1. Deckblattänderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan hinsichtlich des Sondergebiets „Sonnenenergienutzung zur Trinkwasserversorgung Grametshof“ wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die Flur-Nrn. 977/1, 984, 985 und 991 der Gemarkung Schwarzenthonhausen gefasst. Der räumliche Geltungsbereich ergibt aus beiliegendem Lageplan vom 30.01.2025, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

Bebauungsplan

Für den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Sondergebiets „Sonnenenergienutzung zur Trinkwasserversorgung Grametshof“ wird der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für die Flur-Nrn. 977/1, 984, 985 und 991 der Gemarkung Schwarzenthonhausen gefasst. Der räumliche Geltungsbereich ergibt aus beiliegendem Lageplan vom 30.01.2025, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

Parallelverfahren

Die o. g. Verfahren werden im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB durchgeführt.

 

Abweichung vom Grundsatzbeschluss

Vom Grundsatzbeschluss des Marktgemeinderats, keine Bauleitplanung für Freiflächen-PV-Anlagen durchzuführen, wird hiermit abgewichen. Dies wird auf Grund des Abwägungsbelangs des § 1 Abs. 6 Nr. 8 Buchst. e) BauGB begründet, wonach bei gemeindlichen Bauleitplanungen die Versorgung mit Wasser ausreichend berücksichtigt werden muss. Zur Sicherstellung der öffentlichen Versorgungssicherheit mit Trinkwasser ist daher die Abweichung gerechtfertigt.

Im Übrigen wird am Grundsatzbeschluss festgehalten.

 

ungeändert beschlossen               Für: 16  Gegen: 0  Anwesend: 16 

 

TOP 4 – 1. Deckblattänderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan und Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Sondergebiet Sonnenenergienutzung zur Trinkwasserversorgung Grametshof“ ; hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat billigt die vom Büro Bartsch vorgelegten Pläne zur 1. Deckblattänderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan sowie für den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für das Sondergebiet „Sonnenenergienutzung zur Trinkwasserversorgung Grametshof“.

 

Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1  BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1  BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren beauftragt.

 

ungeändert beschlossen               Für: 16  Gegen: 0  Anwesend: 16 

 

TOP 5 – Aktualisierung Möblierungskonzept

 

Beschluss:

Der Marktrat bestätigt die vom Büro Dömges ausgearbeitet Fortschreibung des Möblierungskonzepts. Die Nr. 2.2 und 5.2 des Konzepts werden gestrichen.

 

Die Fördermaßnahme Teilbereich „Kirchplatz“ wird aufgehoben und in die Umsetzung des Möblierungskonzeptes überführt.

 

Die Verwaltung wird zur Beschaffung der Stadtmöblierung im Rahmen von Direktaufträgen gemäß den förder- und vergaberechtlichen Bestimmungen ermächtigt

 

geändert beschlossen    Für: 16  Gegen: 0  Anwesend: 16 

 

TOP 6 – Antrag der SPD Fraktion auf Errichtung eines Fahrradständers / Zehentstadel

 

Beschluss:

Der Installation eines Fahrradständers wird zugestimmt.

 

ungeändert beschlossen               Für: 16  Gegen: 0  Anwesend: 16 

 

TOP 7 – Anfragen & Berichte der Beauftragten

 

Es gab Anfragen der Fraktionen der UB und CSU, die gleich beantwortet wurden.

 

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister