Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 treten 4.506 Bewerberinnen und Bewerber an (2021 waren es 6.211). In Bayern sind rund 9,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Deutschlandweit sind es rund 59,2 Millionen.

 

Im Wahlkreis 232 (Stadt und Landkreis Regensburg) werden die Wählerinnen und Wähler mit ihrer Erststimme zwischen 12 Bewerberinnen und Bewerbern um ein Direktmandat und mit ihrer Zweitstimme unter 17 Parteien für eine Partei (maßgebend für die Verteilung der Sitze im Bundestag) ihren Wahlentscheid treffen können.

 

Der Anteil der Menschen, die per Briefwahl abstimmen, steigt seit Jahren stetig an. Waren es 1990 in Deutschland nur 9,4 Prozent der Wähler, stieg die Zahl 2017 bereits auf 28,6 Prozent und bei der letzten Wahl 2021 auf 47,3 %!

In Beratzhausen sind bei dieser Wahl 4.332 Personen wahlberechtigt; davon haben bis Mittwoch, 19.02.2025, bereits 2.311 Personen die Briefwahl beantragt (= 53 %).

 

Hinweis an die Briefwähler: Versenden Sie Ihren roten Wahlbriefumschlag bitte so rechtzeitig, dass er bis Samstag, 22.02.2025, durch die Post auch zugestellt werden kann. Lediglich der Briefkasten am Rathaus wird am Sonntag, 23.02.2025, kurz vor 18.00 Uhr, nochmals geleert. Der Wahlbriefumschlag kann aber auch am Sonntag noch im Wahlamt des Schulhauses (Schulweg 8) bis 18.00 Uhr abgegeben werden.

 

Hinweis an die Urnenwähler am Sonntag: Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Ausweis in das Wahllokal mit. Sollte die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen sein, genügt auch der Ausweis, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Die Wahllokale sind von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

 

Besetzung des Rathauses am Wahlwochenende:

 

Wahlscheinanträge können regulär – bis zum zweiten Tag vor der Wahl, Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr, im Rathaus, Zimmer 1, beantragt werden.

 

Wahlberechtigte, die nicht in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bei Vorliegen der in § 25 Abs. 2 BWO genannten Voraussetzungen Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragen.

 

Das Gleiche gilt, wenn ein Wahlberechtigter bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann (§27 Abs. 4 BWO). Kann der Nachweis der Erkrankung (in Form einer ärztlichen Bestätigung) nicht erbracht werden, genügt die Glaubhaftmachung (z.B. in Form einer kurzen Niederschrift).

 

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr (= Samstag, 22.02.2025) ein Wahlschein erteilt werden

Aus diesem Grunde ist das Rathaus am Samstag, 22.02.2025, gemäß § 28 Abs. 10 BWO von
08.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Eine reguläre Briefwahl-Beantragung ist jedoch nicht mehr möglich.

 

Am Wahlsonntag ist das Wahlamt in der Gottfried-Kölwel-Volksschule, Schulweg 8, unter der ( 09493/94100 erreichbar.

 

Ansprechpartner in allen Angelegenheiten für die Bundestagswahl ist Herr Alfred Braun (Tel. 9400-11).