Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 10.03.2025

 

Am 10.03.2023 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 9 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 3 Tagesordnungspunkt behandelt.

 

Anwesend waren:

 

  1. Bürgermeister

Herr Matthias Beer

 

Ausschussmitglieder

Herr Manfred Achhammer                           Herr Michael Landfried

Frau Sabine Ferstl                                             Herr Peter Liebl

Herr Georg Fromm                                          Herr Christian Scheuerer

Herr Andreas Kastl                                           Herr Josef Weigert jun.                     anwesend ab TOP Ö3

 

stellv. Ausschussmitglieder

Herr Ludwig Scheuerer   

 

Niederschriftführer

Herr Benedikt Hartl           

 

Abwesende und entschuldigte Personen:

Ausschussmitglieder

Herr Robert Achhammer              

Herr Jürgen Friedmann 

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 13.01.2025, Nr. 1-8

 

Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 13.01.2025, Nr. 1 – 8, werden keine Einwendungen erhoben.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 9  Gegen: 0  Anwesend: 9 

 

TOP 2 – Allgemeine Informationen

 

Es gab keine Allgemeinen Informationen

 

TOP 3 – Bauantrag auf Nachverdichtung durch Ausbau einer Garage mit einer Kleinwohnung auf dem Grundstück auf der Fl.Nr. 644/1 Gem. Beratzhausen (Sudetenstr. 52)

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen versagt zum Antrag auf Nachverdichtung durch Ausbau einer Garage mit einer Kleinwohnung auf dem Grundstück Sudetenstr. 52, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.

 

Für den Fall, dass das Vorhaben dennoch genehmigt wird, werden folgende Bestimmungen auferlegt:

 

Auf die Anforderungen aus Art. 48 BayBO hinsichtlich der Barrierefreiheit wird verwiesen.

 

Gemäß Stellplatzsatzung ist mindestens ein Stellplatz barrierefrei (mindestens 3,50 m lichte Breite) auszugestalten; zudem ist für eine angemessene Begrünung zu sorgen. Zur Barrierefreiheit fehlt die Bemaßung zum zeichnerischen Nachweis.

 

Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist über den Markt Beratzhausen einzureichen.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 4 – Bauantrag auf Nutzungsänderung bestehender Kellerräume durch Ausbau einer Einliegerwohnung im Untergeschoss am Grundstück Lichtenbergweg 30, 93176 Beratzhausen

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Nutzungsänderung bestehender Kellerräume durch Ausbau einer Einliegerwohnung auf dem Grundstück Lichtenbergweg 30, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen. Dies gilt auch für die Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zu den Vorgaben zur Wohnnutzung im Untergeschoss.

Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträgern bzw. Organisation.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 5 – Bauantrag auf Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle auf der Fl.Nr. 1044 Gem. Mausheim

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Antrag auf Neubau einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle auf der Fl.Nr. 1044 Gem. Mausheim, sein Einvernehmen.

 

Die Niederschlagswasserbeseitigung ist hinsichtlich der wasserrechtlichen Zulässigkeit vom Landratsamt zu überprüfen.

 

Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 6 – Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 213/4 Gem. Rechberg (Am Rehberg 4)

 

Beschluss A)

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauvorhaben auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Am Rehberg 4, 93176 Beratzhausen, (Fl.Nr. 213/4, Gemarkung Rechberg) unter den Einschränkungen dieses Beschlusses sein Einvernehmen.

 

Das Einvernehmen gilt auch für die gemäß § 31 Abs. 2 BauGB beantragte Befreiung vom Bebauungsplan hinsichtlich der Stützmauer. 

 

Das Vorhaben ist an die öffentliche Kanalisation (Trennsystem) anzuschließen.

 

Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.

 

Für: 10   Gegen: 0              Anwesend: 10

 

Beschluss B)

Hinsichtlich der beantragten Befreiung der Firsthöhe der Garage wird das Einvernehmen erteilt.

 

Für: 9                     Gegen: 1              Anwesend: 10

 

mehrere Beschlüsse        

 

TOP 7 – Bauantrag auf Neubau eines Zweifamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf der Fl.Nr. 1317/3 Gem. Mausheim (Lindenstraße 23)

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Neubau eines Zweifamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Lindenstr. 23 in 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen. Dies gilt auch für die beantragte Abweichung von der Stellplatzsatzung.

 

Das Vorhaben ist an die öffentliche Kanalisation im Mischsystem anzuschließen. Auf die Stellungnahme des Zweckverbands Eichlberger Gruppe wird hingewiesen.

 

Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

TOP 8 – Bekanntgabe der eingegangenen Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Beschluss:

Der Grundstücks- und Bauausschuss nimmt Kenntnis von dem im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingegangenen Bauantrag.

 

Kenntnis genommen      

 

TOP 9 – Anfragen

 

Es gingen keine Anfragen ein.

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister