Versand der Kanalbescheide
Wegen der Grundsteuerreform war die Verwaltung sehr gefordert, deshalb konnten die Kanalabrechnungen 2024 und die Vorauszahlungsbescheide für die erste Rate 2025 der Kanalgebühren erst jetzt fertiggestellt werden.
Der Versand erfolgt am Freitag, 04.04.2025.
Bitte beachten Sie, dass die Kanalabrechnungen für das Jahr 2024 am 08.05.2025 zur Zahlung fällig sind.
Die Fälligkeit der Vorauszahlungsbescheide wurde auf 3 Raten festgesetzt, die am 15.05., 15.08. und 15.11.2025 fällig werden.
Denjenigen Steuer- bzw. Gebührenpflichtigen, von denen eine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, bucht die Marktkasse die jeweils fälligen Beträge vom Konto ab. Soweit keine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, haben die jeweiligen Pflichtigen selbst für eine pünktliche Zahlung zu sorgen.
An alle bisherigen Barzahler: In diesem Zusammenhang dürfen wir unsere Bitte um Erteilung von Abbuchungsermächtigungen/SEPA-Lastschriftmandat erneuern. Mit der Erteilung einer Bankabbuchungserlaubnis/SEPA-Lastschriftmandat würden Sie dem Markt und sich selbst erheblichen Überwachungs- und Verwaltungsaufwand ersparen.
Die hierfür erforderlichen Vordrucke liegen bei der Marktkasse auf bzw. können auch über das Internet abgerufen werden unter
http://www.beratzhausen.com – Rathaus & Verwaltung – Onlinedienste – Finanzverwaltung – SEPA-Lastschriftmandat
Markt Beratzhausen
Fachbereich Finanzen