Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 01.04.2025

 

Am 01.04.2025 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 8 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 5 Tagesordnungspunkt behandelt.

 

Anwesend waren:

1. Bürgermeister

Herr Matthias Beer

 

Ausschussmitglieder

Herr Manfred Achhammer                                                           Herr Andreas Kastl

Herr Robert Achhammer                                                               Herr Peter Liebl

Herr Jürgen Friedmann anwesend ab TOP Ö3                       Herr Christian Scheuerer

Herr Georg Fromm

 

stellv. Ausschussmitglieder

Herr Tobias Walter

 

Niederschriftführer

Herr Benedikt Hartl

 

Abwesende und entschuldigte Personen:

Ausschussmitglieder

Frau Sabine Ferstl

Herr Michael Landfried

Herr Josef Weigert jun.

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 10.03.2025, Nr. 1-9

 

Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 10.03.2025, Nr. 1 – 9, werden keine Einwendungen erhoben.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 8  Gegen: 0  Anwesend: 8 

 

TOP 2 – Allgemeine Informationen

 

Sachverhalt:

Es gab keine Allgemeinen Informationen.

 

TOP 3 – Bauantrag auf Neubau eines AMS-Raumes (Melktechnik) sowie Neubau einer Überdachung für Fütterungsanlage auf der Fl.Nr. 1697 Gem. Schwarzenthonhausen (Illkofen 2)

 

Beschlussvorschlag:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Neubau eines AMS-Raumes (Melktechnik) sowie Neubau einer Überdachung für Fütterungstechnik auf der Fl.Nr. 1697 der Gemarkung Schwarzenthonhausen (Illkofen 2), sein Einvernehmen.

 

Ein Anspruch auf Kanalerschließung durch den Markt Beratzhausen besteht nicht. Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist daher eigenverantwortlich vom Bauherrn im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.

 

Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 9  Gegen: 0  Anwesend: 9 

 

TOP 4 – Bauantrag auf Neubau einer gewerblichen Halle als Packstelle für Eier, Umbau und Erweiterung der Verbindungsbauten, Errichtung einer Ladezonenüberdachung sowie Anzeige auf Beseitigung eines ehemaligen Stallgebäudes (Tektur) in Vorderkreith 3

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Neubau einer gewerblichen Halle als Packstelle für Eier, Umbau und Erweiterung der Verbindungsbauten, Errichtung einer Ladezonenüberdachung sowie Anzeige auf Beseitigung eines ehemaligen Stallgebäudes (Tektur) in Vorderkreith 3, 93176 Beratzhausen, Fl.Nr. 1437, 1439 Gem. Mausheim sein Einvernehmen.

 

Das Vorhaben ist an die bestehende Kleinkläranlage (Direkteinleiter) anzuschließen.

 

Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 9  Gegen: 0  Anwesend: 9 

 

TOP 5 – Straßen- und Wegerecht; Widmung der FlNr. 11/5, Gem. Rechberg, zur Ortsstraße (Triftweg)

 

Beschluss:

Die nachfolgend näher bezeichnete und im beigefügten Lageplan markierte Straße wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zur Ortsstraße i. S. d. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet:

 

Bezeichnung Triftweg (nachrichtlich: nordwestlicher Stich)
Flur-Nr. 11/5, Gemarkung Rechberg
Anfangspunkt 0,000 bei Übergang Fl.Nr. 11/5 zu 17, jeweils Gemarkung Rechberg
Endpunkt 0,097 bei Übergang Fl. Nr. 11/5 zu FlNr. 11/9 bzw. zu 11/10, jeweils Gemarkung Rechberg
Länge 0,097 km
Widmungsbeschränkung keine

Die genaue Lage ergibt sich aus beigefügtem Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

Die Verwaltung wird zur öffentlichen Bekanntmachung der Widmungsverfügung sowie zur Vornahme der weiteren Verfahrensschritte ermächtigt.

Der Straßenzug ist im Bestandsverzeichnis als Blatt-Nr. 110a anzulegen. Die Blatt-Nr. 167 des Bestandsverzeichnisses ist abzuschließen.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 9  Gegen: 0  Anwesend: 9 

 

TOP 6 – Straßen- und Wegerecht; Widmung der FlNr. 85, Gem. Beratzhausen, zum beschränkt-öffentlichen Weg (Fußweg)

 

Beschluss:

Die nachfolgend näher bezeichnete und im beigefügten Lageplan markierte Straße wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg (Fußweg) i. S. d. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet:

 

Bezeichnung Wiendlgassl
Flur-Nr. 85, Gemarkung Beratzhausen
Anfangspunkt 0,000 bei Übergang Fl.Nr. 85 zu 89 bzw. 164/29 , jeweils Gemarkung Beratzhausen
Endpunkt 0,030 bei Übergang Fl.Nr. 85 zu FlNr. 164/27, jeweils Gemarkung Beratzhausen
Länge 0,030 km
Widmungsbeschränkung Frei nur für Fußgänger

 

Die genaue Lage ergibt sich aus beigefügtem Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Die Verwaltung wird zur öffentlichen Bekanntmachung der Widmungsverfügung sowie zur Vornahme der weiteren Verfahrensschritte ermächtigt.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 9  Gegen: 0  Anwesend: 9 

 

TOP 7 – Plangenehmigung gemäß § 18 Abs. 1 AEG für das Vorhaben „Neubau einer Fels- und Hangsicherung Bahn-km 26,500 – 26,620“; hier: Herstellung des Benehmes als Träger öffentlicher Belange

 

Beschluss:

Das Benehmen des Marktes Beratzhausen zur Plangenehmigung „Neubau einer Fels- und Hangsicherung Bahn-km 26,500 – 26,620“ wird hergestellt.

 

Dem Antragsteller sind folgende Bestimmungen aufzuerlegen:

 

  1. Die Arbeiten sind unter Beachtung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben durchzuführen. Die vom Baulärm betroffenen Anlieger sind eigenständig zu informieren.

 

  1. Für die Zuwegungen ist jeweils das Einverständnis der Eigentümer selbständig einzuholen. Zudem ist für ggf. betroffene Grundstücke im Eigentum des Marktes Beratzhausen eine Bestandsdokumentation vor Beginn der Arbeiten durchzuführen und nach Abschluss der Maßnahme der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Die privatrechtliche Zustimmung hierzu erfolgt im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung.

 

  1. Sofern Entwässerungsgräben betroffen sind, ist die Beibehaltung der hydraulischen Funktion sicherzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 9  Gegen: 0  Anwesend: 9 

 

TOP 8 – Anfragen

 

Es gingen keine Anfragen ein.   

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister