Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 05.05.2025
Am 05.05.2025 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 11 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 3 Tagesordnungspunkte behandelt.
Anwesend waren:
1. Bürgermeister
Herr Matthias Beer
Ausschussmitglieder
Herr Manfred Achhammer Herr Andreas Kastl
Herr Robert Achhammer Herr Peter Liebl
Frau Sabine Ferstl Herr Christian Scheuerer
Herr Jürgen Friedmann Herr Josef Weigert jun.
Herr Georg Fromm
stv. Ausschussmitglieder
Herr Herbert Gabriel
Niederschriftführer
Herr Benedikt Hartl
Abwesende und entschuldigte Personen:
Ausschussmitglieder
Herr Michael Landfried
Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.
TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 01.04.2025, Nr. 1-8
Beschluss:
Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 01.04.2025, Nr. 1 – 8, werden keine Einwendungen erhoben.
ungeändert beschlossen Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 2 – Allgemeine Informationen
Der 1. Bürgermeister informiert über folgende Punkte:
- Beim Planschbecken im Freibad sind über den Winter verstärkte Schäden aufgetreten. Diese werden voraussichtlich bis zur Freibaderöffnung bzw. spätestens noch im Mai behoben, so dass der Badebetrieb sicher stattfinden kann. Bis zur Saison 2026 sind im Planschbecken dann größere Arbeiten notwendig.
- Für das Nahwärmenetz hat eine Begehung der kommunalen Liegenschaften stattgefunden. Eine weitere Veranstaltung für die Öffentlichkeit ist voraussichtlich im Herbst geplant.
- Im Bereich der oberen Jurastraße und der Thüringerstraße finden Tiefbauarbeiten zur Glasfaser-Erschließung des Baugebiets Reitkoppel statt.
TOP 3 – Bauantrag auf Errichtung eines erdgeschossigen Anbaus und einer Garage an einem Wohnhaus auf der Fl.Nr. 157 Gem. Mausheim (Mausheim 71)
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen, erteilt zum Bauantrag Errichtung eines erdgeschossigen Anbaus und einer Garage an einem Wohnhaus auf der Fl.Nr. 157 Gem. Mausheim, sein Einvernehmen.
Auf die Lage im Wasserschutzgebiet und damit einhergehende Beschränkungen wird hingewiesen.
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträgern bzw. Organisation.
ungeändert beschlossen Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 4 – Bauantrag auf Anbau eines Büros an das Wohnhaus auf der Fl.Nr. 383/10 Gem. Mausheim (Mausheim 43)
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Anbau eines Büros an das Wohnhaus auf der Fl.Nr. 383/10 Gem. Mausheim sein Einvernehmen. Dieses wird auch für die beantragte Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Baugrenze erteilt.
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
ungeändert beschlossen Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 5 – Erneute Beteiligung zum Vorbescheid über Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Geräte und Heu auf der Fl.Nr. 389 Gem. Mausheim
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt zum Antrag auf Voranfrage über Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Geräte und Heu auf der Fl.Nr. 389 Gem. Mausheim sein Einvernehmen. Des Weiteren stimmt er den nachgereichten Veränderungen des Vorhabens zu.
Da aus den Antragsunterlagen die landwirtschaftliche Nutzung nicht erkennbar ist, ist die Privilegierung der Landwirtschaft nachzuweisen.
Das anfallende Niederschlagswasser versickert auf dem Grundstück, die wasserrechtliche Zulässigkeit ist zu prüfen. Auf die Lage im Wasserschutzgebiet wird hingewiesen.
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
ungeändert beschlossen Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 6 – Bauantrag auf Nutzungsänderung vom Schulhaus zum Dorfgemeinschaftshaus mit Bau von Zugängen und einer Terrasse auf der Fl.Nr. 1136 Gem. Schwarzenthonhausen (Hardt 21)
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauvorhaben auf Nutzungsänderung vom Schulhaus zum Dorfgemeinschaftshaus mit Bau von Zugängen und einer Terrasse auf der Fl.Nr. 1136 Gem. Schwarzenthonhausen sein Einvernehmen.
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
ungeändert beschlossen Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 7 – Bauantrag auf energetische Sanierung und Aufstockung des Bestandsgebäudes mit Wintergarten auf der Fl.Nr. 646/32, 646/4, 644/24 Gem. Beratzhausen (Weißgerberweg 3)
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt zum Antrag auf energetische Sanierung und Aufstockung des Bestandsgebäudes mit Wintergarten auf der Fl.Nr. 646/32, 646/4, 644/24 sein Einvernehmen.
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
Hinweis außerhalb der baurechtlichen Behandlung: Die Verkehrssituation in der Sudetenstraße soll im Rahmen einer Verkehrsschau geklärt werden.
geändert beschlossen Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 8 – Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 883/30 Gem. Beratzhausen (Argula-von-Stauff-Str. 44)
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauvorhaben auf Neubau eines Einfamilienhauses und Doppelgarage auf dem Grundstück in der Argula-von-Stauff-Str. 44, 93176 Beratzhausen, (Fl.Nr. 883/30, Gemarkung Beratzhausen) sein Einvernehmen.
Das Einvernehmen gilt auch für die gemäß § 31 Abs. 2 BauGB beantragte Befreiung vom Bebauungsplan hinsichtlich der abweichenden Lage der Garage zur festgelegten Umrandung nach dem Bebauungsplan.
Das Vorhaben ist an die öffentliche Kanalisation (Trennsystem) anzuschließen.
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
ungeändert beschlossen Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 9 – Bauantrag auf Voranfrage über Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 1142 Gem. Schwarzenhtonhausen (Hardt 20a
zurückgestellt
TOP 10 – Bauantrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses auf der Fl.Nr. 379/3 Gem. Oberpfraundorf (Am Kiefer 26)
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauvorhaben auf Neubau eines Mehrfamilienhauses auf der Fl.Nr. 379/3 Gem. Oberpfraundorf sein Einvernehmen. Das Einvernehmen gilt auch für die gemäß § 31 Abs.2 BauGB beantragten Befreiungen (2 Vollgeschosse, Baugrenze, Nebengebäude ohne Satteldach, Hausgröße, Traufhöhe, Dachneigung, Nebengebäude, Maß der baulichen Nutzung).
- Es ist mindestens ein Stellplatz gemäß Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen vom 21.09.2022 barrierefrei auszugestalten.
- Es ist ein Entwässerungskonzept, insbesondere für den Stellplatzbereich, vorzulegen.(Beispiel: Sickerwasser)
- Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.
Sollten Änderungen an erschließungs- bzw. leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.
geändert beschlossen Für: 11 Gegen: 0 Anwesend: 11
TOP 11 – Anfragen
Es gingen keine Anfragen ein.
Matthias Beer
1. Bürgermeister