Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 die Erste Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS) des Marktes Beratzhausen beschlossen. Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

 

Die Satzung wurde in der Verwaltung des Marktes Beratzhausen niedergelegt und wird für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsicht bereitgehalten. Diese kann im Rathaus Beratzhausen, Marktstraße 33, 93176 Beratzhausen, während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

Mo, Di, Do, Fr:                        07.30 Uhr – 12.30 Uhr

Do:                                            13.00 Uhr – 18.00 Uhr

 

erfolgen. Die Satzung ist auch auf der Homepage des Marktes Beratzhausen unter www.beratzhausen.com/rathaus-verwaltung/ortsrecht unter dem Reiter „Tiere/Hunde“ einsehbar.

 

Beratzhausen, den 05.06.2025

 

Markt Beratzhausen

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister