Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 22.05.2025 die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung – SPS) erlassen.

Die Satzung tritt am 01.10.2025 in Kraft.

 

Sie wurde in der Verwaltung des Marktes Beratzhausen niedergelegt und wird für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsicht bereitgehalten. Diese kann im Rathaus Beratzhausen, Nebengebäude, Marktstraße 31, Bauabteilung, Zimmer 105, 93176 Beratzhausen, während der allgemeinen Öffnungszeiten

 

Mo, Di, Do, Fr:                        07.30 Uhr – 12.30 Uhr

Do:                                               13.00 Uhr – 18.00 Uhr

 

erfolgen. Die Satzung ist auch auf der Homepage des Marktes Beratzhausen unter www.beratzhausen.com/
rathaus-verwaltung/ortsrecht
unter dem Reiter „Städtebau, Bau und Gestaltung“ einsehbar.

 

Beratzhausen, den 12.06.2025

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister