Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2025
Am 22.05.2025 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Marktgemeinderates statt. Es wurden im öffentlichen Teil 11 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 15 Tagesordnungspunkte behandelt.
Anwesend waren:
1. Bürgermeister
Herr Matthias Beer
2. Bürgermeister
Herr Andreas Niebler
3. Bürgermeister
Herr Ludwig Scheuerer
Marktgemeinderätinnen/-räte
Herr Robert Achhammer Frau Bettina Laßleben
Frau Sabine Ferstl Herr Peter Liebl
Herr Georg Fromm Herr Sebastian Liedtke
Herr Herbert Gabriel Herr Josef Pilz
Frau Prof. Dr. Diana Hehenberger-Risse TOP 1 – 3 entschuldigt
Herr Andreas Kastl Herr Gerhard Rinkes
Herr Christian Kraus Herr Christian Scheuerer
Herr Michael Landfried Herr Tobias Walter
Niederschriftführer
Herr Andreas Dechant
Abwesende und entschuldigte Personen:
Marktgemeinderätinnen/-räte
Herr Manfred Achhammer
Herr Jürgen Friedmann
Herr Josef Weigert jun.
Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.
TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 03.04.2025, Nr. 1-6
Beschluss:
Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 03.04.2025, Nr. 1 – 6, werden keine Einwendungen erhoben.
Abstimmungsergebnis: Für: 17 Gegen: 0 Anwesend: 17
TOP 2 – Allgemeine Informationen
Es gabe keine Informationen des Bürgermeisters.
TOP 3 – Bestätigung der Wahl der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Rechberg
Beschluss:
1. Kommandant
Der Marktgemeinderat bestätigt die am 21.03.2025 stattgefundene Wahl des Herrn Andreas Spangler, Triftweg 15, 93176 Beratzhausen zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Rechberg.
Stellvertretender Kommandant
Der Marktgemeinderat bestätigt die am 21.03.2025 stattgefundene Wahl des Herr Jürgen Spangler, Triftweg 17, 93176 Beratzhausen zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Rechberg.
Abstimmungsergebnis: Für: 17 Gegen: 0 Anwesend: 17
TOP 4 – Städtebauförderung: Verlängerung des kommunalen Förderprogramms – Rückblick auf umgesetzte Maßnahmen
Beschluss:
- Der Markt Beratzhausen stimmt der Verlängerung des Kommunalen Förderprogrammes rückwirkend zum 01.01.2025 bis auf weiteres zu, die Satzung ist anzupassen.
- Der Marktrat nimmt Kenntnis von den fertiggestellten Maßnahmen der Städtebauförderung aus dem Jahr 2024 und bestätigt diese.
- Der Marktrat nimmt Kenntnis von der Förderung 2025 des Objektes „Marktstrasse 8“. Die Förderung erfolgt nach den regulären Vorschriften des Programms.
Abstimmungsergebnis: Für: 16 Gegen: 0 Anwesend: 18 Persönlich beteiligt: 2
TOP 5 – Ersatzbeschaffung VSA der Feuerwehr Beratzhausen
Beschluss:
Der Marktrat stimmt der Beschaffung eines neuen VSA im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zu. Das Angebot der Firma Horizont in Höhe von 23.339,85 Euro wird angenommen.
Abstimmungsergebnis: Für: 18 Gegen: 0 Anwesend: 18
TOP 6 – Ergänzendes Beteiligungsverfahren nach Art. 16 BayLplG Region 11 „Windenergie“. hier Stellungnahme
Beschluss:
Beschlussalternative 1:
Der Markt Beratzhausen erhebt Einwände gegen die Fläche R27 (intern 1) und stützt sich auf die „Lastenverteilung“ von Windkraft innerhalb des Planungsgebietes.
Zudem ist der Einwand zu erheben, dass in den Planungsgebieten mögliche Gefahren und Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser ausgeschlossen werden müssen und das Schutzgut Wasser sichergestellt sein muss.
Alternative 2: (nicht zur Abstimmung gestellt, da Alternative 1 weitergehend):
Es ist der Einwand zu erheben, dass in den Planungsgebieten mögliche Gefahren und Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser ausgeschlossen werden müssen und das Schutzgut Wasser sichergestellt sein muss.
Abstimmungsergebnis: Für: 10 Gegen: 8 Anwesend: 18
TOP 7 – 1. Änderung der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten im Bereich der Marktgemeinde Beratzhausen (Plakatierungsverordnung) vom 25.03.2021
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Verordnung vom 22.05.2025 zur Änderung der Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten im Bereich der Marktgemeinde Beratzhausen (Plakatierungsverordnung) vom 25.03.2021 inhaltlich zu ändern:
„Das Anbringen von Plakaten, Banner und das Aufstellen von Bauzäunen ist mit mindestens 1 Woche Vorlauf zu beantragen. Wenn keine Einwände seitens der Verwaltung kommen gilt der Antrag als genehmigt (Genehmigungsfiktion).
Es werden hierfür keine Gebühren erhoben. Die Verwaltung kann einen Antrag jederzeit ablehnen oder die Genehmigung ändern (z.B. Laufzeit). Bei ungenehmigten Plakatierungen bzw. nicht abgenommenen Plakaten kann der Markt Beratzhausen eine kostenpflichtige Ersatzvornahme vornehmen.“
Sollte in der Ausarbeitung ein Beschluss notwendig sein, ist dieser dem Gremium vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Für: 17 Gegen: 1 Anwesend: 18
TOP 8 – Ersetzung der Stellplatzsatzung gemäß Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen beschließt die diesem Beschluss beigefügte Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge. Diese tritt am 01.10.2025 in Kraft und ersetzt die bestehende Satzung des Marktes Beratzhausen über die Anzahl, die Ablöse und die Gestaltung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge vom 21.09.2022.
Abstimmungsergebnis: Für: 18 Gegen: 0 Anwesend: 18
TOP 9 – Festlegung der Ablösebeträge gemäß § 3 Abs. 3 Satz 4 der Stellplatzsatzung des Marktes Beratzhausen vom 22.05.2025
Beschluss:
Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 4 der Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge vom 22.05.2025 werden folgende Ablösebeträge festgelegt:
- Ortsbereich Beratzhausen: 10.000,- €
- Ortsteile: 7. 000,- €
Abstimmungsergebnis: Für: 18 Gegen: 0 Anwesend: 18
TOP 10 – Antrag der CWV: Prüfung einer ambulanten Tagespflege im alten Kindergarten
Beschluss:
a) Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Der Impuls soll ggf. im Bürgerbeteiligungsprozess zum Wiendlgelände eingebracht werden.
b) Der Markt soll sich zunächst über die „Koordinierungsstelle Pflege und Wohnen in Bayern“ zum Pflegebedarf im Gemeindegebiet beraten lassen.
Abstimmungsergebnis: Für: 18 Gegen: 0 Anwesend: 18
TOP 11 – Antrag der FW Fraktion: Mitfahrbank
Beschluss:
Vorbehaltlich der Zustimmung des Grundstückseigentümers und vorbehaltlich der Klärung der Haftungsfrage gegen die Marktgemeinde wird eine Mitfahrbank als „Pilotprojekt“ getestet. Es soll eine vorhandene Bank auf dem Edeka/Nettoparkplatz aufgestellt werden und die entsprechende Beschilderung angebracht werden.
Abstimmungsergebnis: Für: 10 Gegen: 8 Anwesend: 18
Matthias Beer
1. Bürgermeister