Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 31.07.2025

 

Am 31.07.2025 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 8 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 3 Tagesordnungspunkte behandelt.

 

Anwesend waren:

1. Bürgermeister

Herr Matthias Beer

 

Ausschussmitglieder

Herr Manfred Achhammer                                           Herr Andreas Kastl

Herr Robert Achhammer                                              Herr Peter Liebl

Frau Sabine Ferstl                                                             Herr Christian Scheuerer

Herr Jürgen Friedmann                                                  Herr Josef Weigert jun.

Herr Georg Fromm                                                         

                                                     

 

stellv. Ausschussmitglieder

Herr Herbert Gabriel       

 

Niederschriftführer

Herr Benedikt Hartl           

 

Abwesende und entschuldigte Personen:

Ausschussmitglieder

Herr Michael Landfried

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.07.2025, Nr. 1-12

 

Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.07.2025, Nr. 1 – 12, werden keine Einwendungen erhoben.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 2 – Allgemeine Informationen

 

Es gab keine Allgemeinen Informationen.

 

TOP 3 – Bauantrag auf Umbau eines Geschäftshauses zu einem Norma-Markt auf der Fl.Nr. 912/15, 912/16 Gem. Beratzhausen (Laaberer Str. 11)

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Umbau eines Geschäftshauses zu einem Norma- Markt auf den Fl.Nr. 912/15 und 912/16, Laaberer Str. 11 und 13 in 93176 Beratzhausen sein Einvernehmen.

 

Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 4 – Bauantrag auf Auffüllung des Grundstückes durch Angleichung an Nachbargrundstücke zur Bodenverbesserung und zur besseren landwirtschaftlichen Nutzung auf der Fl.Nr. 57 Gem. Rechberg (Rauhbügl 1)

 

Beschluss:

Der Marktes Beratzhausen erteilt zur Auffüllung des Grundstückes durch Angleichung an Nachbargrundstücke zur Bodenverbesserung und zur besseren landwirtschaftlichen Nutzung auf der Fl.Nr. 57, Gem. Rechberg sein Einvernehmen.

 

Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 5 – Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Carports und Garage auf der Flur-Nr. 634/31 und 634/49, Gemarkung Beratzhausen (Falkenstr. 7)

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Carport in der Falkenstr. 7, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.

Die Vorgaben der Stellplatzsatzung an Begrünung und Barrierefreiheit der Stellplätze sind zu beachten.

 

Das Vorhaben ist an die öffentliche Kanalisation im Mischsystem anzuschließen.

 

Auf die Stellungnahme bzgl. Löschwassernachweis des Zweckverbandes Laber-Naab wird zwingend hingewiesen. Der Nachweis ist für das Erfüllen einer gesicherten Erschließung vorzubringen.

 

Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.

 

Hinweise

  1. Auf Grund der Grundstückstopographie wird auf eine ausreichende Starkregenvorsorge hingewiesen. Entsprechende Vorsorgemaßnahmen sind vom Bauherrn eigenverantwortlich zu treffen.
  2. Zur Wasserrückhaltung wird eine Dachbegrünung empfohlen.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 


TOP 6 –
Bauantrag auf Voranfrage über Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 1142 Gem. Schwarzenhtonhausen (Hardt 20a)

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen versagt das Einvernehmen zum Vorbescheid auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 1142 Gem. Schwarzenthonhausen (Hardt 20a). (Verweis auf bereits erfolgte Stellungnahme Landratsamt)

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 7 – Bekanntgabe der freigestellten Bauanträge

 

Sachverhalt:

Folgender Bauantrag wurde im Zeitraum Mai – Juli 2025 freigestellt.

 

  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Argula-von-Stauff-Str. 26, 93176 Beratzhausen Fl.Nr. 883/37 Gem. Beratzhausen

 

Beschluss:

Der freigestellten Bauanträge gelten als bekanntgegeben.

 

Kenntnis genommen      

 

TOP 8 – Anfragen

 

Es gingen keine Anfragen ein.

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister