Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 01.12.2025

 

Am 01.12.2025 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 6 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 6 Tagesordnungspunkte behandelt.

 

Anwesend waren:

1. Bürgermeister

Herr Matthias Beer

 

Ausschussmitglieder

Herr Manfred Achhammer                                           Herr Michael Landfried 

Herr Robert Achhammer                                               Herr Peter Liebl

Frau Sabine Ferstl                                                             Herr Christian Scheuerer

Herr Georg Fromm                                                          Frau Patricia Thaler

Herr Andreas Kastl                                                          

                                                                                             

Niederschriftführer

Herr Benedikt Hartl           

 

Abwesende und entschuldigte Personen:

Ausschussmitglieder

Herr Jürgen Friedmann

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

 

TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 03.11.2025, Nr. 1-9

 

Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 03.11.2025, Nr. 1 – 9, werden keine Einwendungen erhoben.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 2 – Allgemeine Informationen

 

Es gab keine Allgemeinen Informationen.

 

TOP 3 – Bauantrag auf Errichtung eines Anbaus und einer Gaube am bestehenden Zweifamilienhaus auf der Fl.Nr. 625 Gem. Schwarzenthonhausen (Hinterthann 4)

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zur Errichtung eines Anbaus einer Gaube am bestehenden Zweifamilienhaus sein Einvernehmen.

 

Eine Recht auf einen  Zweitanschluss an den öffentlichen Kanal besteht nicht. Das anfallende Schmutzwasser ist daher über die bereits vorhandene Entwässerungseinrichtung abzuleiten.

Für das Niederschlagswasser sind noch Unterlagen zum Nachweis der gesicherten Erschließung notwendig, aus denen die gewählte Art der Ableitung ersichtlich wird.

 

Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 4 – Voranfrage über Neubau von 2 Wohnhäusern mit Garagen auf der Fl.Nr. 883/13, 883/14 Gem. Beratzhausen (Argula-von-Stauff-Str. 23,25)

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen versagt zur Voranfrage auf Neubau von 2 Wohnhäusern mit Garagen auf den Grundstücken in der Argula-von-Stauff-Str. 23 und 25, 93176 Beratzhausen, (Fl.Nr. 883/13, 883/14 Gemarkung Beratzhausen) sein Einvernehmen.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 5 – Bauantrag auf Anbau eines Sozial- und Schulungsraumes mit Sanitäranlagen an das bestehende Feuerwehrhaus auf der Fl.Nr. 33/9 Gem. Mausheim (Mausheim 24)

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Anbau eines Sozial- und Schulungsraumes mit Sanitäranlagen in Mausheim 24, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.

 

Das Vorhaben ist an die öffentliche Kanalisation im Trennsystem anzuschließen.

 

Die Niederschlagswasserableitung ist durch das Landratsamt Regensburg auf die wasserrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Auf die Lage im Wasserschutzgebiet wird dabei hingewiesen.

 

Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 6 – Anfragen

 

Es gingen keine Anfragen ein.

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister