Sitzung des Marktgemeinderates vom 18.12.2025
Am 18.12.2025 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Marktgemeinderates statt. Es wurden im öffentlichen Teil 8 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 7 Tagesordnungspunkte behandelt.
Anwesend waren:
1. Bürgermeister
Herr Matthias Beer
2. Bürgermeister
Herr Andreas Niebler
3. Bürgermeister
Herr Ludwig Scheuerer
Marktgemeinderätinnen/-räte
Herr Manfred Achhammer Herr Peter Liebl
Herr Robert Achhammer Herr Sebastian Liedtke
Frau Sabine Ferstl Herr Josef Pilz
Herr Jürgen Friedmann Herr Gerhard Rinkes
Herr Georg Fromm Herr Christian Scheuerer
Herr Andreas Kastl Frau Patricia Thaler
Herr Christian Kraus Herr Tobias Walter
Frau Bettina Laßleben anwesend ab TOP Ö4
Niederschriftführer
Herr Benedikt Hartl
Abwesende und entschuldigte Personen:
Marktgemeinderätinnen/-räte
Herr Herbert Gabriel
Frau Prof. Dr. Diana Hehenberger-Risse
Herr Michael Landfried
Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.
TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 30.10.2025, Nr. 1-9
Beschluss:
Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 30.10.2025, Nr. 1 – 9, werden keine Einwendungen erhoben.
Abstimmungsergebnis: Für: 17 Gegen: 0 Anwesend: 17
TOP 2 – Allgemeine Informationen
Es gab keine Allgemeinen Informationen.
TOP 3 – Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2024
Beschluss:
- a) Nach Bekanntgabe des Berichts über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2024 des Marktes Beratzhausen durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Beschlussfassung des Haupt-, Finanz- und Strategieausschuss über die einzelnen Prüfungsfeststellungen wird die Jahresrechnung 2024 gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit folgendem Ergebnis (§ 79 KommHV) festgestellt:
| Verwaltungshaushalt | Vermögenshaushalt | Gesamthaushalt | |
| Einnahmen | 13.862.449,46 € | 6.360.802,83 € | 20.223.252,29 € |
| Ausgaben | 13.862.449,46 € | 6.360.802,83 € | 20.223.252,29 € |
Die im Haushaltsjahr 2024 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Marktratsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gem. Art 66 Abs. 1 GO genehmigt.
Mit Ausnahme des Vollzugs bzw. Beachtung der Prüfungsfeststellungen und Hinweisen ist weiteres nicht zu veranlassen.
Die Jahresrechnung 2024 wird hiermit festgestellt.
Beschluss
Für: 17 Gegen: 0 Anwesend: 17 Persönlich Beteiligt: 0
- b) Die Entlastung zur Jahresrechnung 2024 des Marktes Beratzhausen wird hiermit erteilt.
Für: 16 Gegen: 0 Anwesend: 17 Persönlich Beteiligt: 1
TOP 4 – Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bauturbo“); hier: Zuständigkeitsregelung
Beschluss:
Für die Beschlussfassungen zu den Zustimmungen der Gemeinde gemäß § 36a BauGB und § 246e i. V. m. § 36a BauGB wird die Zuständigkeit bis zur Neuregelung in der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates für die Wahlperiode 2026-2032 auf den Bau- und Umweltausschuss übertragen.
Abstimmungsergebnis: Für: 18 Gegen: 0 Anwesend: 18
TOP 5 – Sanierung der Mehrzweckhalle Beratzhausen; hier: Beschluss zur Bewerbung um Fördermittel im Rahmen des Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen bewirbt sich für die Sanierung der Mehrzweckhalle Beratzhausen, Schulweg 8, 93176 Beratzhausen, um die Förderung im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS).
Die Verwaltung wird zur Vornahme der notwendigen Verfahrensschritte beauftragt. Zudem wird sie zur Beauftragung der notwendigen Fachplanungen beauftragt.
Abstimmungsergebnis: Für: 18 Gegen: 0 Anwesend: 18
TOP 6 – Bebauungsplan „Gewerbegebiet Windstall II“, hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss:
- Fortgeltung Beschluss vom 03.04.2025
Der in der Sitzung vom 03.04.2025 gefasste Beschluss bzgl. dem Verzicht auf Einzelbeschlüsse sowie der Abwägungsbeschluss bleiben bestehen.
- Änderung Ausgleichsflächen
Die geänderten externen Ausgleichsflächen werden – wie im Entwurf dargestellt – nun auf den Flur-Nr. 1373 und 1374 der Gemarkung Schwarzenthonhausen (Teilfläche) sowie der Flur-Nr. 939/2 und 940 der Gemarkung Beratzhausen (Teilfläche) festgelegt.
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss Bebauungsplan
Der Marktgemeinderat billigt den vom Büro Kehrer ausgearbeiteten Entwurf inkl. Begründung und Anlagen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Windstall II“ inkl. obenstehender eingearbeiteter Beschlüsse
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Für: 18 Gegen: 0 Anwesend: 18
TOP 7 – Bericht über Windvorganggebiete
Beschluss:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Kenntnis genommen
TOP 8 – Anfragen & Berichte der Beauftragten
Es gab eine Anfrage aus der Fraktion der CWV zum Thema Windkraftbetreiber, die gleich beantwortet wurde.
Matthias Beer
1. Bürgermeister