Im Zusammenhang mit dem derzeitigen Schienenersatzverkehr informieren wir Sie über die wichtigsten Verkehrsregeln rund um Bushaltestellen.

 

Sofern ein Schul- oder Linienbus, wozu auch die Schienenersatzverkehrsbusse zählen, an einer Haltestelle hält, dürfen Autofahrer in Fahrt- und Gegenrichtung nur vorsichtig am Bus vorbeifahren.

 

Meistens schalten die Busse an der Haltestelle jedoch das Warnblinklicht ein.

 

In diesen Fällen gilt folgendes:

 

  • Wenn das Warnblinklicht beim An- oder Abfahren während der Fahrt genutzt wird, darf der Bus nicht mehr überholt werden.

 

  • Sobald der Bus mit Warnblinklicht an einer Haltestelle steht, darf an diesem vorsichtig und mit ausreichendem Abstand vorbeigefahren werden. Hierbei gilt sowohl in der Fahrtrichtung, als auch im Gegenverkehr Schrittgeschwindigkeit.

 

Wenn der Bus losfährt, müssen andere Verkehrsteilnehmer dem Bus das Einfädeln in den Verkehr für eine zügige Abfahrt ermöglichen.

 

Die Busse halten in der Regel weniger als eine Minute an den jeweiligen Haltestellen. Gerade zu Hauptverkehrszeiten kann es daher Sinn machen, das Wiederanfahren des Busses abzuwarten, bevor waghalsige Überholmanöver auf der Gegenfahrbahn gestartet werden. Denken Sie bitte auch daran, dass Fahrgäste – insbesondere Kinder – jederzeit und plötzlich vor oder hinter dem Bus auftauchen können und dies zu großen Gefahren führen kann. Mit etwas Rücksichtnahme ist für alle Personen eine entspannte Teilnahme am Straßenverkehr möglich.

 

Für die Haltestellen des Schienenersatzverkehrs in der Marktstraße werden ab kommender Woche zudem zwei kleinere Parkbuchten gesperrt, damit die Situation für alle Verkehrsteilnehmer besser einsehbar ist und Wartende mehr Platz zur Verfügung haben.

 

Markt Beratzhausen

Fachbereich Planen und Bauen