Sitzung des Marktgemeinderates vom 23.04.2026

 

Am 23.04.2026 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Marktgemeinderates statt. Es wurden im öffentlichen Teil 10 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 5 Tagesordnungspunkte behandelt.

 

Anwesend waren:

1. Bürgermeister

Herr Matthias Beer 


3.
Bürgermeister

Herr Ludwig Scheuerer   

 

Marktgemeinderätinnen/-räte:

Herr Manfred Achhammer                                           Herr Christian Kraus 

Herr Robert Achhammer                                              Herr Peter Liebl 

Frau Sabine Ferstl                                                             Herr Sebastian Liedtke 

Herr Jürgen Friedmann                                                 Herr Josef Pilz 

Herr Georg Fromm                                                          Herr Gerhard Rinkes 

Frau Prof. Dr. Diana Hehenberger-Risse                    Herr Christian Scheuerer 

Herr Andreas Kastl                                                           Frau Patricia Thaler

 

 

Niederschriftführer

Herr Andreas Dechant

Herr Benedikt Hartl     

 

Abwesende und entschuldigte Personen:

2. Bürgermeister

Herr Andreas Niebler

 

Marktgemeinderätinnen/-räte

Herr Herbert Gabriel 

Herr Michael Landfried 

Frau Bettina Laßleben 

Herr Tobias Walter 

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 26.03.2026, Nr. 1-5

 

Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 26.03.2026, Nr. 1 – 5, werden keine Einwendungen erhoben.

 

ungeändert beschlossen               Für: 16  Gegen: 0  Anwesend: 16 

 

TOP 2 – Allgemeine Informationen

 

Sachverhalt:

Der 1. Bürgermeister informiert über folgende Punkte:

 

  • Für die beantragte Sportstättenförderung für die Mehrzweckhalle ist heute eine Absage gekommen.

 

Kenntnis genommen       Für: 16  Gegen: 0  Anwesend: 16 

 

TOP 3 – Haushaltsplan 2026; Investitionsprogramm

 

Beschluss:

Der dem Haushaltsplan 2026 beigefügte Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2026 – 2029 wird genehmigt.

 

ungeändert beschlossen               Für: 16  Gegen: 0  Anwesend: 16 

 

 

TOP 4 – Haushaltsplan 2026; Stellenplan

 

Beschluss:

Der dem Haushaltsplan 2026 beigefügte Stellenplan wird genehmigt.

 

ungeändert beschlossen               Für: 16  Gegen: 0  Anwesend: 16 

 

TOP 5 – Haushaltsplan 2026; Verabschiedung als Satzung

 

Beschluss:

Die Haushaltssatzung wurde verabschiedet. Die Bekanntgabe erfolgt nach

Stellungnahme durch das Landratsamt Regensburg.

 

ungeändert beschlossen               Für: 16  Gegen: 0  Anwesend: 16 

 

TOP 6 – Bebauungsplan „Oberndorf Südost III“; hier: Aufstellungsbeschluss

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen beschließt, einen qualifizierten Bebauungsplan „Oberndorf Südost III“ aufzustellen.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich beinhaltet die Fl.Nrn. 1318, 1318/14, 1323, 1322/9, 1321/1, 1322, 1321, 1323/1, 1322/2 (Teilbereich), 1319 (Teilbereich), 1319/1 sowie 1320 (Teilbereich) der Gemarkung Mausheim.

 

Das Gebiet wird durch folgende Fl.Nrn. der Gemarkung Mausheim umgrenzt:

 

im Norden:                            1318/11, 1318/8, 1318/12, 1318/9, 1318/13, 1318/10 (jeweils Wohnnutzung), 1318/5 (Verkehrsfläche), 1322/6, 1318/2, 1322/5, 1322/7, 1322/8 (jeweils Wohnnutzung),                                                        1323/1 (Verkehrsfläche), 1322/4, 1322/3 (Wohnnutzung),

 

im Osten:                               1322/2 (Land- und Forstwirtschaft), 1320 (Teilbereich, Land- und Forstwirtschaft)

 

im Süden:                               1302, 1319 (Teilbereich) (jeweils Land- und Forstwirtschaft)

 

im Westen:                             1305 (Land- und Forstwirtschaft), 1313/23, 1313/33, 1313/24, 1313/25, 1313/27, 1313/28 (jeweils Wohnnutzung), 1315/2 (Verkehrsfläche), 1318/3, 1318/4 (jeweils Wohnnutzung)

 

Maßgeblich für den Geltungsbereich ist die jeweilige zeichnerische Darstellung.

 

Verfahrensart

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Beratzhausen ist nicht notwendig.

 

Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 16  Gegen: 0  Anwesend: 16 

 

TOP 7 – Bebauungsplan „Oberndorf Südost III“; hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB              

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Beratzhausen nimmt den vom Büro Neidl+Neidl Partnerschaft mbB, Dolessr. 2, 92237 Sulzbach-Rosenberg ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplans „Oberndorf Südost III“ samt Begründung zur Kenntnis und billigt diesen in der Fassung des Vorabzugs vom 10.04.2026.

 

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) beauftragt und zu den entsprechenden Handlungen ermächtigt.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 16  Gegen: 0  Anwesend: 16 

 

TOP 8 – Bebauungsplan „Gewerbegebiet Windstall II“; hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

 

Beschluss:

1. Verzicht auf Einzelbeschlüsse

Auf die gesonderte Fassung von Einzelbeschlüssen über jede der in der Anlage genannten Einwendungen und der entsprechenden Beschlussvorschläge wird verzichtet.

 

2. Abwägungsbeschluss

Der Marktgemeinderat nimmt die beigefügten Stellungnahmen zur Kenntnis. Den vom IB Kehrer und der Verwaltung ausgearbeiteten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Die notwendigen Ergänzungen sind in den Bebauungsplan einzuarbeiten.


3. Satzungsbeschluss

Für den Bebauungsplan „Windstall II“ mit integriertem Grünordnungsplan und Teiländerung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Geißweg“ wird der Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB inklusive der auf Grund des o. g. Abwägungsbeschlusses notwendigen Planänderungen gefasst.

 

Der Markt Beratzhausen erlässt gemäß der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist, der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 176) geändert worden ist, der Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist, der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch § 6 des Gesetzes vom 26. März 2026 (GVBl. S. 757) geändert worden ist, des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637) geändert worden ist, folgenden qualifizierten Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung „Windstall II“ in der Fassung vom 23.04.2026 als Satzung.

 

§ 1

Die Bestandteile der Satzung, sind:

–              Teil A + B: Lageplan und Festsetzungen durch Planzeichen

–              Teil C: Zeichnerische Hinweise und nachrichtliche Übernahmen

–              Teil D: Textliche Festsetzungen

–              Teil E: Textliche Hinweise und nachrichtliche Übernahmen

–              Teil F: Regelquerschnitte

–              Teil G: Messmethode

–              Teil H: Externe Ausgleichsfläche

 

Weitere Bestandteile des Bebauungsplanes sind:

–              Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB

–              Umweltbericht

–              Eingriffsregelung

–              Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

–               Geotechnischer Bericht der IMH Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Geotechnik mbH vom 31.05.2023

–               Schalltechnische Untersuchung, GEO.VER.S.UM vom 19.04.2026

 

§ 2

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Windstall II“ mit integriertem

Grünordnungsplan und Teiländerung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Am Geißweg“ ist in der Planzeichnung in der Fassung vom 23.04.2026 festgesetzt und umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Beratzhausen: 947/1, 947/4, 947/18, 950/2, 950/3, 950/4, 973 (Teilstück) 973/9 und 973/53.

 

§ 3

Mit Geldbuße bis zu 500.000 Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer im Bebauungsplan enthaltenen örtlichen Bauvorschrift zuwiderhandelt.

 

§ 4

Der Bebauungsplan „Windstall II“ mit integriertem Grünordnungsplan und Teiländerung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Geißweg“ in Beratzhausen in der Fassung vom 23.04.2026 tritt mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.


4. Ausfertigung und Bekanntmachung

Der 1. Bürgermeister wird zur Ausfertigung des Bebauungsplans und die Verwaltung zur Veröffentlichung der ortsüblichen Bekanntmachung ermächtigt.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 16  Gegen: 0  Anwesend: 16 

 

TOP 9 – Bestellung von Frau Sabine Möller zur Standesbeamtin des Standesamtsbezirks Beratzhausen gem. § 1 Ausführungsgesetz zum Personenstandsgesetz (AVPStG)

 

Beschluss:

Frau Sabine Möller wird gem. Art. 2 Abs. 1 AGPStG zur Standesbeamtin im Standesamtsbezirk Beratzhausen bestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bestellungsurkunde auszufertigen. Die Bestellung wird wirksam mit Aushändigung/Bekanntgabe der Urkunde (Art. 43 Abs. 1 Satz 2 BayVwVfG).

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 16  Gegen: 0  Anwesend: 16 

 

TOP 10 – Anfragen & Berichte der Beauftragten

 

Sachverhalt:

Es gab keine Anfragen oder Berichte der Beauftragten.

Die ausscheidenden Marktgemeinderatsmitglieder nutzten die letzte Sitzung der Wahlperiode an dieser Stelle zu Abschiedsgrüßen aus dem Gremium. Bürgermeister Beer verlas eine Nachricht des ebenfalls ausscheidenden Marktgemeinderatsmitglieds Tobias Walter.

  

Matthias Beer
1. Bürgermeister