Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses vom 25.06.2026

 

Am 25.06.2026 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 5 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 3 Tagesordnungspunkte behandelt.

 

Anwesend waren:

1. Bürgermeister

Herr Matthias Beer

 

Ausschussmitglieder

Herr Robert Achhammer                               Herr Ulrich Liebl

Herr Georg Fromm                                          Herr Tobias Meyer

Herr Herbert Gabriel                                       Herr Josef Pilz

Frau Regina Hammerl                                    Frau Rosmarie Pöppl

Herr Michael Landfried                                   Frau Patricia Thaler

 

Niederschriftführer

Herr Benedikt Hartl

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

TOP 1 – Allgemeine Informationen

 

Es gab keine Allgemeinen Informationen.

 

TOP 2 – Bauantrag auf Nutzungsänderung der Keller zu einer Wohnung und des Dachgeschosses zu einer Wohnung mit Gaube auf der Fl.Nr. 679 Gem. Beratzhausen (Mühlenstraße 24)

 

Beschluss:

Der Bauausschuss des Markt Beratzhausen erteilt über den Antrag auf Nutzungsänderung der Keller zu einer Wohnung und des Dachgeschosses zu einer Wohnung mit Dachgaube auf der Fl.Nr. 679 Gem. Beratzhausen die Zustimmung gem. § 36a BauGB.

Das Vorhaben ist an die öffentliche Kanalisation (Trennsystem) anzuschließen.

 

Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.

 

Folgende städtebauliche Anforderungen gemäß § 36a Satz 3 BauGB werden auferlegt:

 

  • Die Stellplätze sind möglichst mit Rasengittersteinen herzustellen. Für den Fall einer Pflasterung ist Öko-Pflaster zu verwenden, damit eine Versickerung des Niederschlagswassers vor Ort möglich ist.
  • Die Stellplatzanlagen sind zur öffentlichen Verkehrsfläche hin durch eine standortgerechte, lebende Eingrünung abzuschirmen, sodass von der Straße ein geordnetes und harmonisches Erscheinungsbild gewährleistet ist. Zur Eingrünung sind Hecken oder Sträucher zu verwenden, die bei der Pflanzung eine Mindesthöhe von 0,50 m aufweisen und im Endzustand eine Wuchshöhe von mindestens 1,00 m erreichen.
  • Bei der Gestaltung der Gauben sind Spitzgauben entsprechend der Umgebung anzustreben.

 

Abstimmungsergebnis:                                  Für: 5  Gegen: 5  Anwesend: 10 

 

TOP 3 – Bauvoranfrage über Neubau eines Schulungszentrums „Blaulichteinheiten“ und Privatpersonen mit Hallen, Büro- und Ausstellungsflächen auf der Fl.Nr. 973/55 Gem. Beratzhausen (Lammhof)

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Vorbescheid auf Neubau eines Schulungszentrums „Blaulichteinheiten“ und Privatpersonen mit Hallen-, Büro- und Ausstellungsflächen auf der Fl.Nr. 973/55 Gem. Beratzhausen sein Einvernehmen.

 

Folgende Inhalts- und Nebenbestimmungen sind zu beachten:

  • Für den Nachweis der gesicherten Erschließung sind entsprechende Sondervereinbarung mit der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung zu treffen. (Bedingung)
  • Das Niederschlagswasser darf nicht in die öffentliche Kanalisation im Mischsystem eingeleitet werden. Das Niederschlagswasser muss daher auf dem Baugrundstück selbst entsprechend den wasserrechtlichen Vorgaben abgeleitet werden. (Auflage)
  • Im Rahmen der konkreten Eingabeplanung ist darauf zu achten, dass die Zufahrt so gehalten wird, dass keine Stellplätze für den Tennisplatz verloren gehen. Daher ist für das Vorhaben eine eigenständige Zufahrt losgelöst von der Zufahrt zum Tennisheim notwendig. Dies ist im Rahmen des Bauantrags ausreichend darzustellen. (Auflage)

 

Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.

 

Ein Anspruch auf Grunderwerb entsteht auch bei einem positiven Vorbescheid nicht. Die privatrechtliche Würdigung wird durch diese öffentlich-rechtliche Entscheidung nicht berührt.

 

Abstimmungsergebnis:                                  Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 4 – Bekanntgabe der freigestellten Bauanträge

 

Folgende Bauanträge wurden im Zeitraum Februar – März 2026 freigestellt.

 

  • Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Argula-von-Stauff-Str.15, 93176 Beratzhausen (Fl.Nr. 883/42 Gem. Beratzhausen, AktZ. 2026-0717-BAKG)

 

Beschluss:

Die freigestellten Bauanträge gelten als bekanntgegeben.

 

Kenntnis genommen      

 

TOP 5 – Anfragen

 

Es gab eine Anfrage aus der Fraktion der CWV, die gleich beantwortet wurde.

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister