Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses vom 29.10.2026
Am 29.10.2026 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 3 Tagesordnungspunkte behandelt.
Anwesend waren:
1. Bürgermeister
Herr Matthias Beer
Ausschussmitglieder
Herr Robert Achhammer Herr Ulrich Liebl
Herr Georg Fromm Herr Tobias Meyer
Frau Regina Hammerl Frau Rosmarie Pöppl
Herr Michael Landfried
stv. Ausschussmitglieder
Herr Andreas Niebler
Herr Gerhard Rinkes
Niederschriftführer
Herr Andreas Dechant
Abwesende und entschuldigte Personen:
Ausschussmitglieder
Herr Herbert Gabriel
Herr Josef Pilz
Frau Patricia Thaler
Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.
TOP 1 – Allgemeine Informationen
Es gab keine Allgemeinen Informationen.
TOP 2 – Bauantrag auf Ausbau einer Garage mit einer Kleinwohnung auf dem Grundstück auf der Fl.Nr. 644/1 Gem. Beratzhausen (Sudetenstr. 52)
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen verweigert zum Antrag auf Ausbau einer Garage mit einer Kleinwohnung auf dem Grundstück Sudetenstr. 52, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.
Insbesondere der vorgesehenen zusätzlichen Erschließung über eine zweite Grundstückszufahrt kann aus topografischen, nachbarschaftsschützenden, verkehrssicherheitsrechtlichen und erschließungstechnischen Gründen nicht zugestimmt werden.
Das Grundstück verfügt bereits über eine bestehende Erschließung. Ein eigenständiger Anspruch auf Herstellung einer weiteren Zufahrt besteht nicht. Die technische und rechtliche Zulässigkeit der zusätzlichen Erschließung ist aus Sicht des Marktes Beratzhausen nicht nachgewiesen.
Für den Fall einer Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens fordert der Markt Beratzhausen die Berücksichtigung folgender Bestimmungen im weiteren Genehmigungsverfahren:
Für die Stellplätze auf der Nordseite ist durch eine ausreichend dimensionierte Wendemöglichkeit sicherzustellen, dass sämtliche Stellplätze unabhängig voneinander angefahren und verlassen werden können. Die Entstehung sogenannter „gefangener Stellplätze“ ist auszuschließen.
Die sichere und uneingeschränkte Zu- und Abfahrt zu den vorgesehenen Stellplätzen ist durch entsprechende Schleppkurven- und Fahrbewegungsnachweise darzustellen – auch für die Engstelle von 3 m.
Vor einer etwaigen Genehmigung der zusätzlichen Grundstückszufahrt sind ein nachvollziehbarer Höhenplan sowie eine Darstellung sämtlicher erforderlicher Abgrabungen, Aufschüttungen und Stützkonstruktionen vorzulegen.
Die Lage und Höhenlage der vorhandenen Kanalhausanschlussleitung sind vor Beginn jeglicher Erdarbeiten festzustellen. Eine Beschädigung oder Beeinträchtigung der bestehenden Entwässerungsanlagen ist auszuschließen. Die schadlose Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers ist nachzuweisen. Eine zusätzliche Ableitung auf die öffentliche Straße oder angrenzende Grundstücke ist zu verhindern.
Die Verkehrssicherheit an der Einmündung in die öffentliche Straße ist nachzuweisen. Insbesondere sind ausreichende Sichtverhältnisse sowie die sichere Befahrbarkeit unter Berücksichtigung der vorhandenen Straßenbreite, des Kurvenverlaufs und der Steigungsverhältnisse sicherzustellen.
Die Standsicherheit der angrenzenden Grundstücke, Gebäude, Einfriedungen und sonstigen baulichen Anlagen darf durch die erforderlichen Geländeveränderungen nicht beeinträchtigt werden. Entsprechende Nachweise sind gegebenenfalls vorzulegen.
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
ungeändert beschlossen Für: 10 Gegen: 0 Anwesend: 10
TOP 3 – Anfragen & Berichte
Es gab keine Anfragen und Berichte.
Kenntnis genommen Für: 10 Gegen: 0 Anwesend: 10
Matthias Beer
1. Bürgermeister