Sitzung des Marktgemeinderates vom 26.11.2020

 

Am 26.11.2020 fand in der Mehrzweckhalle eine Sitzung des Marktgemeinderates statt. Es wurden im öffentlichen Teil 9 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 8 Tagesordnungspunkte behandelt.

 

Anwesend waren:

1. Bürgermeister

Herr Matthias Beer


2. Bürgermeister

Herr Andreas Niebler

3. Bürgermeister

Herr Ludwig Scheuerer

 

Marktgemeinderäte

 

Herr Robert Achhammer
Herr Jürgen Friedmann
Herr Georg Fromm
Herr Herbert Gabriel

Frau Prof. Dr. Diana Hehenberger-Risse

Herr Andreas Kastl

Herr Christian Kraus
Herr Michael Landfried
Frau Bettina Laßleben
Herr Peter Liebl
Herr Sebastian Liedtke
Herr Josef Pilz
Herr Gerhard Rinkes
Herr Christian Scheuerer
Herr Martin Tischler
Herr Tobias Walter

Herr Josef Weigert jun.

 

 Nicht anwesend/entschuldigt waren:

Marktgemeinderat

Herr Manfred Achhammer

 

Niederschriftführer

Herr Dieter Kuberski

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 22.10.2020 Nr. 1-4

 

Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 22.10.2020 Nr. 1-4, werden keine Einwendungen erhoben.

ungeändert beschlossen               Für: 20  Gegen: 20  Anwesend: 20 

 

TOP 2 – Allgemeine Informationen

Sachverhalt:

Der 1. Bürgermeister informiert über folgende Punkte:

  • Das Rathaus ist von 28.-30.12.2020 durch Betriebsferien geschlossen und vom 21.12. – 23.12.2020 nur eingeschränkt erreichbar. (Empfehlung der Bund-Länder-Konferenz um das Infektionsgeschehen einzudämmen)
  • Die Bücherei ist aufgrund der Coronaanordnung ab 01.12. für das Restjahr geschlossen.
  • Der Nettomarkt eröffnet am 23.03. – Der EDEKA Mitte/Ende April.
  • Mit dem Schreiben vom 19.11.2020 hat die Kommunalaufsicht mitgeteilt, dass die überörtlichen Rechnungsprüfungsberichte der Jahre 2011 (für 2006-2009) und 2014 (für 2010-2012) als abgearbeitet bzw. erledigt bewertet.
  • Der Antrag der Grünenfraktion („Prüfung auf E-Carsharing im Ortszentrum“ GR/2020/04) gilt, mit der im Juli an die Markträte als Infomail weitergeleitet, als abgearbeitet. Im Rahmen einer Umfrage soll der grundsätzliche Bedarf nach ÖPNV oder Sharingfahrzeugen ermittelt werden.

 

Kenntnis genommen       Gegen: 0 

 

TOP 3 – Gründung „Förderverein Burgruine Ehrenfels e.V.“

 Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat im Jahr 2017 ein Gutachten über den baulichen Zustand der Burgruine Ehrenfels in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse sind beunruhigend.

Zur möglichen Realisierung der Denkmalsanierung ist die Gründung eines Fördervereins notwendig.

Aufgrund der Coronapandemie wird der Verein aus der Mitte des Marktrates heraus gegründet.

Der Verein ist aber offen für alle Förderer. Diese können im Nachgang schriftlich beitreten.

Es wird eine „Basisvorstandschaft“ gewählt. Der Verein führt, wenn rechtlich möglich, eine Mitgliederversammlung mit ggf. Nachwahlen durch.

Beschluss:

Der „Förderverein Burgruine Ehrenfels e.V.“ wird gegründet.

Entsprechende Details werden im separaten Gründungsprotokoll des Vereins vermerkt.

 

Kenntnis genommen       Für: 20  Gegen: 0  Anwesend: 20 

 

TOP 4 – Städtebauförderung: Bedarfsmitteilung für 2021 & Gestaltungsfibel

 

Beschluss:

  1. Der Marktgemeinderat genehmigt die Bedarfsmitteilung 2021.

Als Einzelmaßnahmen werden 2021 festgelegt:

  • Aktualisierung der Gestaltungsfibel (mit Kurzform als Bürgerbroschüre)
  • Fortschreibung der Machbarkeitsstudie für die Aufwertung ortszentraler Räume einschließlich Bürgerbeteiligung
  • Fortschreibung der Konzeptstudie Bürgerpark
  • Neufassung bzw. Fortschreibung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
  • Planungsbeginn bzw. ggf. Maßnahmenbeginn Umgestaltung Essenbügl
  • Maßnahmenbeginn Lückenschluss Fußwegenetz mit Errichtung eines Stegs über die Schwarze Laber
  • Das Kommunale Förderprogramm und die städtebauliche Beratung bleibt unberührt
  1. Die Gestaltungsfibel wird in der vorgelegten Form genehmigt.
  2. Für 2021 werden in den Haushalt 20.000 € für „allgemeine“ Stadtmöbelierung aufgenommen. Hinweis: Stadtmöbelierung ist nur im Rahmen einer städtebaulichen Maßnahme an der jeweiligen Stelle förderfähig.

ungeändert beschlossen               Für: 20  Gegen: 0  Anwesend: 20 

 

TOP 5 – Errichtung einer Kinderkrippe in der Deutschneudorfer Straße 28, 93176 Beratzhausen, Nähe Kindergarten St. Nikolaus

Sachverhalt:

Das AB Christoph stellt das Projekt und den Bauantrag abschließend vor.

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen ist mit der vorgestellten Planung einverstanden.

Das Vorhaben soll wie vorgestellt durchgeführt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Schritte hierfür einzuleiten.

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf eine zweigruppige Kinderkrippe in der Deutschneudorfer Straße 28, Beratzhausen sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis:   Für: 20  Gegen: 0  Anwesend: 20 


TOP 6 –
Vorstellung des geplanten BBPles. „An der Mühlenstraße“ mit Änderung des FlNPles

 Beschluss:

Der Markt Beratzhausen stimmt dem Vorentwurf des BBPles in der Fassung vom 26.11.2020 „An der Mühlenstraße“ zu. Die Textform ist entsprechend der vorgestellten Planungen anzupassen und zur Kenntnis/Beschlussfassung zu geben.

geändert beschlossen    Für: 19  Gegen: 0  Anwesend: 19 

 

TOP 7 – PV-Anlage Kreuth, Änderungsbeschluss zum Flächennutzungsplan

 Beschluss:

Die Marktgemeinde beabsichtigt, auf den Flurstücken 193, 198, 195, 214, 215 in der Gemarkung Schwarzenthonhausen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage zu schaffen. Hierfür hat der Marktgemeinderat am 24.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Kreuth“ einstimmig beschlossen.

Der Flächennutzungsplan soll entsprechend geändert werden, da sich der BB-Plan aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entwickelt.

Die Änderung des Flächennutzungsplans soll im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Kreuth“ gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.

Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans „Photovoltaikanlage Kreuth“ umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Kreuth“, namentlich die Flurstücke: Flurstück 193, 198, 195, 214, 215 in der Gemarkung Schwarzenthonhausen.

Die Planung dient der Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage auf der genannten Fläche, um den Klimazielen der Bundesregierung und des Freistaats Bayern gerecht zu werden.

ungeändert beschlossen               Für: 17  Gegen: 0  Anwesend: 17 

 

TOP 8 – Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2019

 Beschluss:

  1. a) Die Jahresrechnung 2019 wurde festgestellt.

Beschluss: 20 ja / 0 nein

  1. b) Die Entlastung zur Jahresrechnung 2019 des Marktes Beratzhausen wurde erteilt.

Beschluss: 19 ja / 0 nein / 1 Persönlich beteiligt (Matthias Beer)

 

TOP 9 – Anfragen

 Es gab zwei Anfragen aus der UB Fraktion die gleich beantwortet wurden.

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister