Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 05.12.2022

 

Am 05.12.2022 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 8 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 1 Tagesordnungspunkt behandelt.

 

Anwesend waren:

1. Bürgermeister

Herr Matthias Beer

 

Ausschussmitglieder

Herr Manfred Achhammer                           Herr Michael Landfried

Herr Robert Achhammer                               Herr Peter Liebl

Herr Jürgen Friedmann                                   Herr Christian Scheuerer

Herr Georg Fromm                                          Herr Josef Weigert jun.

Herr Andreas Kastl

 

Stellv. Ausschussmitglieder

Herr Tobias Walter                                           Anwesend ab TOP 4

 

Niederschriftführerin

Frau Michèle Dießl

 

Abwesende und entschuldigte Personen:

Ausschussmitglieder

Herr Martin Tischler

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.11.2022, Nr. 1-7

 

Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.11.2022, Nr. 1 – 7, werden keine Einwendungen erhoben.

 

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 2 – Informationen zum digitalen Bauantragsverfahren ab 01.01.2023

Sachverhalt:

Sachvortrag zum neuen Verfahren erfolgte in der Sitzung.

Beschluss:

Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.

Kenntnis genommen      


TOP 3 – Bauantrag auf Errichtung eines Bienenhauses auf dem Grundstück Mausheim 61, 93176 Beratzhausen

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Errichtung eines Bienenhauses auf dem Grundstück Mausheim 61, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.

Das anfallende Niederschlagswasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu sammeln und zu verwenden bzw. zu versickern.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

ungeändert beschlossen               Für: 10  Gegen: 0  Anwesend: 10 

 

TOP 4 – Bauantrag auf Neubau einer stationären Wohnstätte für 24 Bewohnende mit Behinderung nach BTHG unter Einbeziehung der Erlöserkirche auf dem Grundstück Staufferstr. 25, 93176 Beratzhausen

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt dem Bauantrag auf Neubau einer stationären Wohnstätte für 24 Bewohnende mit Behinderung nach BTHG unter Einbeziehung der Erlöserkirche in Beratzhausen vorbehaltlich der nachfolgenden Bedingungen sein Einvernehmen.

 

  1. Es ist eine Entwässerungsplanung vorzulegen, aus der ersichtlich ist, welcher Abwasseranfall für die öffentliche Kanalisation zu erwarten ist. Es sind geeignete Maßnahmen zur Regenrückhaltung zu treffen.

 

  1. Die Entwässerungsplanung ist durch den Markt Beratzhausen freizugeben. Erst nach dieser Freigabe kann von einer gesicherten Erschließung ausgegangen werden.

 

  1. Die westliche Parkplatzausfahrt ist ausschließlich durch „Rechtsabbiegen“ zu nutzen.

 

Die bestehende öffentliche Wasserleitung darf gemäß dem DVGW-Regelwerk GW 125 (Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen) in Verbindung mit der DIN 1998 nicht mit Bäumen bepflanzt werden. Die Trasse muss zudem für Wartungs- und Sanierungsarbeiten zugänglich sein.

 

Das Vorhaben ist an die öffentliche Kanalisation anzuschließen.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

 

geändert beschlossen    Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 5 – Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Heizraum auf dem Flurstück 43, Gemarkung Schwarzenthonhausen

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen, erteilt zum Bauvorhaben auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Heizraum auf dem Flurstück 43, Gemarkung Schwarzenthonhausen, sein Einvernehmen.

Das Vorhaben ist an die öffentliche Kanalisation (Trennsystem) anzuschließen. Auf die Pflicht zur Abnahme des Grundstücksanschlusses wird hingewiesen. Die Rückhaltung des Niederschlagswassers (z. B. mittels Zisterne) wird empfohlen.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 6 – Bauantrag auf Ausbau des Kellergeschosses zur Einliegerwohnung im bestehenden Wohnhaus am Grundstück Argula-von-Stauff-Straße 6, 93176 Beratzhausen

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf Ausbau des Kellergeschosses zur Einliegerwohnung im bestehenden Wohnhaus am Grundstück Argula-von-Stauff-Str. 6, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.

Das Vorhaben ist an die öffentliche Kanalisation (Mischsystem) anzuschließen. Zudem ist dem Markt Beratzhausen nach Errichtung mitzuteilen, inwiefern die neuen Stellplätze wasserdurchlässig ausgestaltet sind und wohin diese entwässern.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

ungeändert beschlossen               Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 7 – Bauantrag auf Neubau einer Doppelgarage und eines Büros am Grundstück Sachsenweg 21, 93176 Beratzhausen

Der Markt Beratzhausen erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag auf Neubau einer Doppelgarage und eines Büros am Grundstück Sachsenweg 21, 93176 Beratzhausen, sein Eivernehmen wie folgt:

 

  1. Das Einvernehmen wird zur Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Garage (verkürzter Stauraum vor der Garage, Lage der Garage) nicht erteilt. Die Bauweise soll im Wesentlichen wie im B-Plan erfolgen (Baufenster und Stauraum).

 

  1. Das Einvernehmen zu der Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für das Bürogebäude wird auf Grund der unverhältnismäßigen Beeinträchtigung nachbarschaftlicher Belange hinsichtlich der Grenzbebauung (im Westen) versagt.

Einer anderweitigen Platzierung des Bürogebäudes kann das gemeindliche Einvernehmen selbstverständlich in Aussicht gestellt werden.

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, gehen diese zu Lasten des Antragstellers.

geändert beschlossen    Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 8 – Bekanntgabe der freigestellten Bauanträge

Folgender Bauantrag wurde im Zeitraum Juli – September 2022 freigestellt.

  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Sachsenweg 15, 93176 Beratzhausen

Beschluss:

Der freigestellte Bauantrag gilt als bekanntgegeben.

Kenntnis genommen      

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister