Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung – SPS) erlassen.
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Sie wurde in der Verwaltung des Marktes Beratzhausen niedergelegt und wird für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsicht bereitgehalten. Diese kann im Rathaus Beratzhausen, Nebengebäude, Marktstraße 31, Bauabteilung, Zimmer 105, 93176 Beratzhausen, während der allgemeinen Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr: 07.30 Uhr – 12.30 Uhr
Do: 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
erfolgen. Die Satzung ist auch auf der Homepage des Marktes Beratzhausen unter www.beratzhausen.com/rathaus-verwaltung/ortsrecht unter dem Reiter „Städtebau, Bau und Gestaltung“ einsehbar.
Beratzhausen, den 01.10.2025
Matthias Beer
1. Bürgermeister