Bekanntmachung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses

für den Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet

„Windstall II“ mit Teiländerung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Geißweg“

mit Ankündigung der Veröffentlichung

gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Billigung der Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange

gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB

 

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 18.12.2025 den Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet „Windstall II“ mit Teiländerung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Geißweg“ in der Fassung vom 18.12.2025 mit den in der Marktgemeinderatssitzung sowie in der Sitzung vom 03.04.2025 beschlossenen Änderungen gebilligt.

Das zu überplanende Gebiet liegt am Ortsausgang von Beratzhausen im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet Beratzhausen im Bereich der Pfraundorfer Straße.

Diese Bekanntmachung wurde bereits am 08.01.2026 veröffentlicht. Auf Grund eines Fehlers wird die Bekanntmachung jedoch hiermit erneut veröffentlicht. Die untenstehenden Fristen wurden entsprechend angepasst.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbegebiet „Windstall II“ mit Teiländerung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Geißweg“ und die Begründung einschließlich des Umweltberichts und der Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind im Internet unter www.beratzhausen.com unter Aktuelles -> Amtstafel/Fundbüro sowie unter dem „Zentralen Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern“ unter www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungspotal vom 23.01.2026 bis einschließlich 02.03.2026 veröffentlicht.

 

Andere, leicht erreichbare Zugangsmöglichkeit: Öffentliche Auslegung

Zusätzlich werden in der Zeit vom 23.01.2026 bis einschließlich 02.03.2026 der Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan und die Begründung mit Umweltbericht sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Rathaus Beratzhausen, Nebengebäude, Marktstraße 31, 93176 Beratzhausen, Zimmer 105 ausgelegt.

Die Einsicht in die Unterlagen ist während des o. g. Zeitraums zu folgenden Öffnungszeiten des Rathauses möglich:

 

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag:                  07.30 Uhr – 12.30 Uhr

Donnerstag:                                                                       13.00 Uhr – 18.00 Uhr

(mittwochs geschlossen)

 

Bei Vorliegen eines triftigen Grundes kann in Ausnahmefällen auch außerhalb der genannten Zeiten nach telefonischer Vereinbarung (09493/9400-30) eine Einsichtnahme ermöglicht werden.

Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können aber auch auf anderem Weg (z. B. in Textform per Brief oder zur Niederschrift während der Dienststunden) abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Beratzhausen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Für das o.g. Bauleitplanverfahren sind derzeit folgende umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen verfügbar:

  • Umweltbericht mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Klima und Luft, Boden und Fläche, Wasser, Tiere und Pflanzen (Biologische Vielfalt), Mensch und Bevölkerung, Landschaft, Kultur- und Sachgüter
  • Eingriffsregelung zur Ermittlung des benötigten naturschutzrechtlichen Ausgleichs
  • Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
  • Geotechnischer Bericht der IMH Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Geotechnik mbH vom 31.05.2023
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Stellungnahme vom 27.11.2023
  • Bund Naturschutz OG Beratzhausen, Stellungnahme vom 22.11.2023
  • Landesfischereiverband Bayern, Stellungnahme vom 04.12.2023
  • Wasserwirtschaftsamt Regensburg, Stellungnahme vom 04.12.2023
  • Landratsamt Regensburg, wasserrechtliche Stellungnahme vom 05.12.2023
  • Landratsamt Regensburg, naturschutzrechtliche Stellungnahme vom 07.11.2023

 

Schutzgüter und untergeordnete Themenblöcke Art der umweltrelevanten Informationen
Klima und Luft –          Aussagen zu den Auswirkungen auf das lokale Klima bzw. die lokale                   Luftqualität (Frischluft und Luftaustausch)

–          Aussagen zu den Auswirkungen der geplanten Grünflächen auf das                              Kleinklima

Boden und Fläche

 

–          Aussagen zur Bodenbeschaffenheit

–          Aussagen zum Nichtantreffen von kulturhistorisch besonderen oder                    seltenen Böden

–          Aussagen zur Bodenversiegelung

–          Aussagen zu Altlasten

Wasser

 

 

–          Aussagen zu den Auswirkungen auf die Veränderungen des                                     Oberflächenabflusses

–          Aussagen zu den Auswirkungen auf das Grundwasser

–          Aussagen zu möglichen Maßnahmen zur Kompensierung des                                  Oberflächenabflusses bzw. des Wasserrückhalts

Tiere und Pflanzen

 

–          Aussagen zu den Auswirkungen und das Vorhandensein von Biotopen bzw.       das Nichtvorhandensein sonstiger Schutzgebiete (Naturschutzgebiet,                          Landschaftsschutzgebiet)

–          Aussagen zu den Auswirkungen auf den Artenschutz inkl. der im                             Geltungsbereich vorhandenen Arten

Mensch und Bevölkerung

 

–          Aussagen zu den Auswirkungen auf die Erholungsfunktion der Landschaft

–          Aussagen zu den Auswirkungen auf den Lärmpegel

Landschaft

 

–          Aussagen zu den Auswirkungen auf die Einbindung in die Landschaft

–          Aussagen zur Eingrünung

Kultur- und Sachgüter –          Aussagen zu Bau- oder Bodendenkmälern

–          Aussagen zum Umgang mit Bodenfunden

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

 

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Beratzhausen, 22.01.2026

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister

 

Anlagen

Bebauungsplan Unterlagen Sammeldokument

Datenschutzrechtliche Informationen im Bauleitplanverfahren

Stellungnahme AELF 27.11.2023

Stellungnahme Bund Naturschutz

Stellungnahme Landesfischereiverband Bayern 04.12.2023

Stellungnahme LRA Regensburg Natur- und Umweltschutz 05.12.2023

Stellungnahme LRA Regensburg S33-2 07.11.2023

Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Regensburg 04.12.2023