Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 02.02.2026

 

Am 02.02.2026 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 8 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 4 Tagesordnungspunkte behandelt.

 

Anwesend waren:

 

  1. Bürgermeister

Herr Matthias Beer           

 

Ausschussmitglieder

Herr Robert Achhammer                                               Herr Michael Landfried 

Frau Sabine Ferstl                                                             Herr Peter Liebl 

Herr Jürgen Friedmann                                                  Herr Christian Scheuerer 

Herr Georg Fromm                                                          Frau Patricia Thaler 

Herr Andreas Kastl 

 

Stv. Ausschussmitglieder

Herr Josef Pilz

 

Niederschriftführer

Herr Benedikt Hartl           

 

Abwesende und entschuldigte Personen:

Ausschussmitglieder

Herr Manfred Achhammer

 

Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.

 

TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 01.12.2025, Nr.1-6

 

Beschluss:

Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 01.12.2025, Nr. 1 – 6, werden keine Einwendungen erhoben.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

  

TOP 2 – Allgemeine Informationen

 

Es gab keine Allgemeinen Informationen.

 

TOP 3 – Bauvoranfrage über Neubau eines Wohnhauses auf der FL.Nr. 1387/5 Gem. Mausheim (Hirschstein 6)

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zur Bauvoranfrage auf Neubau eines Wohnhauses auf der Flur-Nr. 1387/5, Gemarkung Mausheim, sein Einvernehmen. Das Einvernehmen erstreckt sich auf beide Varianten.

 

Auf die bestehende Kleinkläranlage wird hingewiesen. Es besteht kein Anschlussrecht an den öffentlichen Kanal.

 

Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 4 – Bauantrag auf Neubau einer Doppelgarage auf der Fl.Nr. 379/2 Gem. Oberpfraundorf (Am Kiefer 24)

 

Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.

 

TOP 5 – Bauantrag auf Errichtung eines Schuppens auf der Fl.Nr. 378/11 Gem. Oberpfraundorf (Am Hauswinkel 15)

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag Errichtung Schuppens Am Hauswinkel 15, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.

 

Das anfallende Niederschlagswasser wird an die bestehende Regenwasserleitung des Wohnhauses bzw. Garage angeschlossen. Die neu anzuschließende Fläche ist dem Markt Beratzhausen nach Fertigstellung unverzüglich mitzuteilen.

 

Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11 

 

TOP 6 – Bauantrag auf Neubau einer Garage auf der Fl.Nr. 848/5 Gem. Mausheim (Rufenried 18)

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauvorhaben auf Neubau einer Garage auf der Fl.Nr. 848/5 Gem. Mausheim sein Einvernehmen.

 

Da nicht ersichtlich ist, wohin das anfallende Niederschlagswasser eingeleitet wird, hat der Antragsteller diese Informationen noch nachzureichen. Bei einer Einleitung in den öffentlichen Kanal sind die Flächen der Gemeinde zu melden.

Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 11  Gegen: 0  Anwesend: 11   

 

TOP  7 – Bauantrag auf Neubau eines Eigenheimes mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 883/21 Gem. Beratzhausen (Argula-von-Stauff-Str. 39)

 

Beschluss:

Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauvorhaben auf Neubau eines Eigenheimes mit Doppelgarage auf dem Grundstück in der Argula-von-Stauff-Str. 39, 93176 Beratzhausen, (Fl.Nr. 883/21, Gemarkung Beratzhausen) sein Einvernehmen.

 

Das Einvernehmen gilt auch für die gemäß § 31 Abs. 2 BauGB beantragte Befreiung vom Bebauungsplan hinsichtlich der Überschreitung der GRZ sowie der Dachneigung und Form.

 

Das Vorhaben ist an die öffentliche Kanalisation (Trennsystem) anzuschließen.

 

Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.

 

Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.

 

Abstimmungsergebnis:   Für: 9  Gegen: 2  Anwesend: 11 

 

TOP 8 – Anfragen

 

Es gingen keine Anfragen ein.

   

Matthias Beer
1. Bürgermeister