Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 13.04.2026
Am 13.04.2026 fand im Zehentstadel eine Sitzung des Bau- und Umweltausschusses statt. Es wurden im öffentlichen Teil 9 Punkte und im nicht öffentlichen Teil 4 Tagesordnungspunkte behandelt.
Anwesend waren:
1. Bürgermeister
Herr Matthias Beer
Ausschussmitglieder
Herr Manfred Achhammer Herr Michael Landfried
Herr Robert Achhammer Herr Peter Liebl
Frau Sabine Ferstl Herr Christian Scheuerer
Herr Georg Fromm Frau Patricia Thaler
Herr Andreas Kastl
Niederschriftführer
Herr Benedikt Hartl
Abwesende und entschuldigte Personen:
Ausschussmitglieder
Herr Jürgen Friedmann
Nachfolgend auszugsweise die wichtigsten Informationen aus der Sitzung.
TOP 1 – Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 02.03.2026, Nr. 1-5
Beschluss:
Gegen die Niederschrift der letzten Sitzung vom 02.03.2026, Nr. 1 – 5, werden keine Einwendungen erhoben.
Abstimmungsergebnis: Für: 10 Gegen: 0 Anwesend: 10
TOP 2 – Allgemeine Informationen
Es gab keine Allgemeinen Informationen.
TOP 3 – Bauantrag auf Errichtung einer Rinderstallung mit 2 Güllegruben (Tektur- geringfügige Vergrößerung der Außenmaße, Änderung der Dachneigung) auf der Fl.Nr. 707 Gem. Mausheim (Rufenried 1)
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen, erteilt zum Bauantrag auf Errichtung einer Rinderstallung mit 2 Güllegruben sowie der Vergrößerung der Außenmaße und Änderung der Dachneigung, auf dem Grundstück Rufenried 1, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.
Die Vorgaben der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV) für die angedachte Versickerung des Niederschlagswassers sind zu beachten.
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
Es besteht diesbezüglich kein Anspruch gegenüber dem Markt Beratzhausen auf Anpassung der Zufahrts- und sonstigen Erschließungssituation.
Abstimmungsergebnis: Für: 10 Gegen: 0 Anwesend: 10
TOP 4 – Bauantrag auf Energetische Sanierung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit Nebengebäude und Umbau in eine Wohngemeinschaft auf der Fl.Nr. 66/1, 66 Gem. Beratzhausen (Marktstr. 37)
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauantrag auf energetische Sanierung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit Nebengebäude und Umbau in eine Wohngemeinschaft auf dem Grundstück Marktstr. 37, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.
Das Einvernehmen wird auch der beigelegten Abweichung erteilt.
Die vorliegende städtebauliche Stellungnahme vom Büro Dömges ist zu beachten.
Das Vorhaben ist an die öffentliche Kanalisation im Mischsystem anzuschließen.
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
Hinweis
Die grundsätzliche Förderfähigkeit im Rahmen der Städtebauförderung wird festgestellt. Vor Beginn der Maßnahme ist jedoch zwingend der Förderantrag zustellen und der Bewilligungsbescheid oder die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch den Markt Beratzhausen notwendig.
Abstimmungsergebnis: Für: 10 Gegen: 0 Anwesend: 10
TOP 5 – Bauantrag auf Neubau einer Doppelgarage mit Geräteraum auf der Fl.Nr. 213/1 Gem. Rechberg (Am Rehberg 10)
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt zum Bauvorhaben auf Neubau einer Doppelgarage mit Geräteraum auf dem Grundstück Am Rehberg 10, 93176 Beratzhausen, (Fl.Nr. 213/1, Gemarkung Rechberg) sein Einvernehmen.
Das Einvernehmen gilt auch für die gemäß § 31 Abs. 2 BauGB beantragte Befreiung vom Bebauungsplan hinsichtlich der Wandhöhe von Grenzgaragen.
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
Abstimmungsergebnis: Für: 10 Gegen: 0 Anwesend: 10
TOP 6 – Bauantrag auf Neubau eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Carports auf der Fl.Nr. 871/5 Gem. Beratzhausen (Sachsenweg 13)
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag auf Neubau eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 Carports am Grundstück Sachsenweg 13, 93176 Beratzhausen, sein Einvernehmen.
Das Einvernehmen gilt auch für die gemäß § 31 Abs. 2 BauGB beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Umgrenzung für Flächen von Garagenzufahrten bzw. Stauraum vor Garagen.
Die fehlende Befreiung bezüglich der Mindestgröße für Doppelhaushälften ist zwingend nachzureichen.
Das Vorhaben ist an die öffentliche Kanalisation (Trennsystem) im Sachsenweg anzuschließen.
Bei Grundstücksteilung sind entsprechende Dienstbarkeiten zur rechtlichen Sicherung der Erschließung für alle relevanten Sparten (insbes. Abwasser) einzutragen. Ein Anspruch auf separate Erschließung besteht nicht.
Die Baubeginnsanzeige an das Landratsamt Regensburg ist beim Markt Beratzhausen einzureichen. Vom Markt Beratzhausen erfolgt eine unverzügliche Weiterleitung an das Landratsamt Regensburg.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
Abstimmungsergebnis: Für: 10 Gegen: 0 Anwesend: 10
TOP 7 – Bekanntgabe der freigestellten Bauanträge
Sachverhalt:
Folgende Bauanträge wurden im Zeitraum Februar – März 2026 freigestellt.
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Am Rehberg 15, 93176 Beratzhausen (Fl.Nr. 213/6 Gem. Rechberg, AktZ. 2026-0421-BAKG)
Beschluss:
Die freigestellten Bauanträge gelten als bekanntgegeben.
Kenntnis genommen
TOP 8 – Antrag auf Errichtung und Berieb einer Windkraftanlage auf der Fl.Nr. 1248, Gemarkung Schwarzenthonhausen
Beschluss:
Der Markt Beratzhausen erteilt zum Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage auf der Fl.Nr. 1248, Gemarkung Schwarzenthonhausen, sein Einvernehmen.
Notwendige Zuwegungen zur Windkraftanlage sind durch den Bauherrn in eigener Verantwortung herzustellen. Sofern hiervon Grundstücke im Eigentum des Marktes Beratzhausen betroffen sind, ist von diesem rechtzeitig vorher eine Zustimmung einzuholen.
Die örtliche Feuerwehr ist vor Inbetriebnahme in das Brandschutzkonzept einzuweisen.
Die Zufahrts- und Aufstellflächen für die Feuerwehr sind gemäß Brandschutznachweis jederzeit freizuhalten.
Die Maßnahmen zur Aufstellung von Warnschildern im Bereich des Eiswurfs und Eisfalls der Windkraftanlage sind gemäß dem Gutachten zu Risiken durch Eiswurf und Eisfall bis zur Inbetriebnahme durchzuführen.
Im Rahmen des weiteren Verfahrens soll dem Schutzgut Wasser in der Entscheidung stets beachtet werden.
Sollten Änderungen an erschließungs- und leitungsgebundenen Einrichtungen notwendig werden, richten sich diese und deren Kostentragung nach den jeweiligen Vorgaben und Regelungen der betroffenen Spartenträger bzw. Organisation.
Abstimmungsergebnis: Für: 10 Gegen: 0 Anwesend: 10
TOP 9 – Anfragen
Es gingen keine Anfragen ein.
Matthias Beer
1. Bürgermeister