Bekanntmachung Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

für den Bebauungsplan „Oberndorf Südost III“

 

Der Marktgemeinderat Beratzhausen hat in der Sitzung vom 23.04.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Oberndorf Südost III beschlossen.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich beinhaltet die Fl.Nrn. 1318, 1318/14, 1323, 1322/9, 1321/1, 1322, 1321, 1323/1, 1322/2 (Teilbereich), 1319 (Teilbereich), 1319/1 sowie 1320 (Teilbereich) der Gemarkung Mausheim.

 

Das Gebiet wird durch folgende Fl.Nrn. der Gemarkung Mausheim umgrenzt:

 

im Norden:                            1318/11, 1318/8, 1318/12, 1318/9, 1318/13, 1318/10 (jeweils Wohnnutzung), 1318/5 (Verkehrsfläche), 1322/6, 1318/2, 1322/5, 1322/7, 1322/8 (jeweils Wohnnutzung), 1323/1 (Verkehrsfläche), 1322/4, 1322/3 (Wohnnutzung),

 

im Osten:                               1322/2 (Land- und Forstwirtschaft), 1320 (Teilbereich, Land- und Forstwirtschaft)

 

im Süden:                               1302, 1319 (Teilbereich) (jeweils Land- und Forstwirtschaft)

 

im Westen:                             1305 (Land- und Forstwirtschaft), 1313/23, 1313/33, 1313/24, 1313/25, 1313/27, 1313/28 (jeweils Wohnnutzung), 1315/2 (Verkehrsfläche), 1318/3, 1318/4 (jeweils Wohnnutzung)

 

Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann im Internet unter

https://beratzhausen.com/aktuelles/amtstafel/ oder im Rathaus, Nebengebäude, Zimmer 105, Marktstraße 31, 93176 Beratzhausen während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Diese sind:

 

Mo, Di, Do, Fr:     07.30 Uhr – 12.30 Uhr

Do zusätzlich:     12.30 Uhr – 18.00 Uhr

Verfahrensart

Der Bebauungsplans wird im Regelverfahren i.S. d. Baugesetzbuches aufgestellt.

Die nächsten anstehenden Verfahrensschritte sind hierbei zeitnah die Beteiligun der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB sowie der Träger der öffentlichen Belange und Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB:

 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Maßgeblicher Grundgedanke und Leitziel der Planung ist die Absicht des Marktes Beratzhausen, im Gemeindegebiet weitere Wohnbauflächen inkl. zugehöriger sozialer Anlagen (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB) zu schaffen. Hierbei soll neben Einfamilienhäusern auch die Möglichkeit von Geschosswohnungsbau geschaffen werden. Durch die Bebauungsplanaufstellung soll ferner eine städtebaulich geordnete Verkehrsstruktur sowie eine angemessene Frischluftschneise geschaffen werden.

 

Beratzhausen, 30.04.2026                                                            

 

Beer
1. Bürgermeister