Hinweis der Gemeindekasse
Die zweite Rate 2026 der Grundsteuer, die zweite Rate 2026 Gewerbesteuer- und die zweite Rate Kanalgebührenvorauszahlung ist am 15.05.2026 zur Zahlung fällig. Denjenigen Steuer- bzw. Gebührenpflichtigen, von denen eine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, bucht die Marktkasse die jeweils fälligen Beträge vom Konto ab. Soweit keine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, haben die jeweiligen Pflichtigen selbst für eine pünktliche Zahlung








