Hinweis der Gemeindekasse
Die vierte Rate 2025 der Grundsteuer, die dritte Rate 2025 Kanalgebühren und die vierte Rate 2025 Gewerbesteuervorauszahlung ist am 15.11.2025 zur Zahlung fällig. Die Abbuchung erfolgt am darauffolgenden Werktag. Denjenigen Steuer- bzw. Gebührenpflichtigen, von denen eine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, bucht die Marktkasse die jeweils fälligen Beträge vom Konto ab. Soweit keine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, haben die








