Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans  „ehemaliges BayWa-Gelände“ (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Hier: Eilentscheidung des 1. Bürgermeisters Konrad Meier zum Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Vorentwurfs zum Bebauungsplan

 

 I. Eilentscheidung des 1. Bürgermeisters Konrad Meier

Erteilt im Rahmen eines Eilgeschäftes sein Einvernehmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „ehemaliges BayWa-Gelände“ vom 20.02.2020. Dieser Entwurf wurde dem Marktgemeinderat am 09.03.2020 vorgestellt und in der Folge ohne Änderungen zur Aufstellung genehmigt.

Bekanntmachungsanordnung

Der Beschluss vom 20.03.2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Fassung vom 20.02.2020 und integriertem Grünordnungsplan einschließlich Umweltbericht liegen in der Zeit vom

03.04.2020 bis einschließlich 04.05.2020

im Rathaus des Marktes Beratzhausen, Marktstraße 31, 93176 Beratzhausen, Zimmer Nr. 106 während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Außerdem sind diese Unterlagen im angegebenen Zeitraum auf der Homepage www.beratzhausen.com einzusehen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Beratzhausen vorgebracht werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Markt prüft die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

BP Baywa-Beratzhausen 200220

Begründung BP Baywa Beratzhausen 200220

Beratzhausen, 03.04.2020

Markt Beratzhausen

Konrad Meier
1. Bürgermeister

Aushang:   03.04.2020
Abnahme: 05.05.2020

Veröffentlichung im Mitteilungsblatt Nr. 14 vom 03.04.2020