Bekanntmachung

über die Aufstellung (§ 2 Abs. 1 BauGB)

und die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans (§ 3 Abs. 2 BauGB)

„ehemaliges BayWa-Gelände“

 

Der Marktrat Beratzhausen hat in seiner Sitzung vom 24.09.2020 die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „ehemaliges BayWa-Gelände“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist die Nachnutzung des brachliegenden BayWa-Geländes als Wohnungsbaustandort.

Im Flächennutzungsplan ist die Fläche bislang als Mischgebiet dargestellt und soll aufgrund des vorhandenen Bedarfs als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Der räumliche Geltungsbereich ist der Anlage zu dieser Bekanntmachung zu entnehmen.

Ebenfalls in der Sitzung vom 24.09.2020 wurde der Beschluss über die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst.

 

Bekanntmachungsanordnung

Die Beschlüsse vom 24.09.2020 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Im Vollzug dieser Beschlussfassung liegt der Entwurf samt Begründung i. d. Fassung vom 24.09.2020 in der Zeit

 

vom 02.11.2020 bis einschließlich 04.12.2020

 

 im Rathaus des Marktes Beratzhausen, Marktstraße 31, 93176 Beratzhausen, Bauverwaltung, Zimmer-Nr. 106 während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Außerdem sind diese Unterlagen im angegebenen Zeitraum auf der Homepage www.beratzhausen.com einzusehen.

 

Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeholt.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Beratzhausen vorgebracht werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern der Markt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

Der Markt prüft die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis mit. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätend geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

 

Der als Anlage beigefügte Planentwurf in der Fassung vom 24.09.2020 ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.

 

Beratzhausen, 21.10.2020

Markt Beratzhausen

Matthias Beer
1. Bürgermeister

 

Ortsüblich bekannt gemacht durch Veröffentlichung im gemeindlichen Mitteilungsblatt am 23.10.2020.

 

Anlage zur Bekanntmachung

über die Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die öffentliche Auslegung

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB „ehemaliges BayWa-Gelände“

 

Anlagen:
Textform
Planübersicht