Vollzug der tierseuchenrechtlichen Vorschriften;

Anordnung eines Impfverbots gegen die Infektion mit Boviner Virus Diarrhoe (BVD) nach der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689

 

Das Staatliche Landratsamt Regensburg erlässt folgende

 

A l l g e m e i n v e r f ü g u n g :

 

I.

 

(1) Die Impfung von Rindern gegen die Infektion mit dem BVD-Virus (BVDV) ist ab dem Mai 2021 im gesamten Gebiet des Landkreises Regensburg verboten.

 

(2) Das Landratsamt Regensburg kann im Fall eines Ausbruchs eine Ausnahme vom Impfverbot nach vorgenannter Nummer 1 gestatten, wenn

a) die Ergebnisse der epidemiologischen Untersuchung und der Untersuchungen gemäß Artikel 25 Delegierte Verordnung (EU) 2020/689 gezeigt haben, dass von dem Ausbruch nur eine begrenzte Zahl von Betrieben betroffen war und
b) nur eine begrenzte Zahl von Rindern, die von der zuständigen Behörde zur Bekämpfung des Ausbruchs für erforderlich gehalten wird, unter Aufsicht der zuständigen Behörde geimpft wird und die Impfung für jedes Tier dokumentiert wird.

 

(3) In Rinder haltende Betriebe im Landkreis Regensburg dürfen ab dem Mai 2021 ausschließlich BVDV-unverdächtige Rinder eingestellt werden, die nicht gegen die BVDV-Infektion geimpft worden sind.

 

Die BVDV-unverdächtigen, nicht gegen die BVDV-Infektion geimpften Rinder nach Satz 1 müssen von einem schriftlichen oder elektronischen Nachweis über die BVDV-Unverdächtigkeit des jeweiligen Rindes begleitet sein.

 

II.

 

Die sofortige Vollziehung der Nummer I. wird hiermit angeordnet.

 

III.

 

Diese Allgemeinverfügung gilt am auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.


IV.

 

Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.

 

V.

 

Diese Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung während der Dienstzeit im Landratsamt Regensburg, Altmühlstr. 3, 93055 Regensburg (Zimmer U.138) zur Einsichtnahme aus.

Landratsamt Regensburg
Regensburg, den 06.05.2021