Oberlandesgericht Nürnberg bestätigt Urteil zu „Wiendlgrundstück“
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat am 27.04.2021 die Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts Regensburg vom 18.02.2020 zurückgewiesen. Das heißt im Umkehrschluss, dass die Marktgemeinde Beratzhausen in zweiter Instanz bestätigt wurde und das genannte Urteil als „vorläufig vollstreckbar“ gilt. Hintergrund: Das sogenannte „Wiendlgrundstück“ wurde seit 2017 mit einer „Auflassungsvormerkung“ durch die „MGR Immobilienverwaltungs GmbH &