Der Markt Beratzhausen beabsichtigt die Erschließung des Baugebietes „An der Mühlenstraße“ am südlichen Ortsrand des Marktes Beratzhausen mit drei Wohnkomplexen für seniorengerechtes Wohnen (ca. 40 Wohneinheiten). Der Geltungsbereich des vorhandenen Bebauungsplans umfasst die gesamte Fläche des Flurstückes Fl.Nr. 680 der Gemarkung Beratzhausen.

 

Das Niederschlagswasser aus Straßen-, Dach- und Hofflächen aus dem Baugebiet sowie der Bestandsflächen (Teilabschnitt Mühlenstraße) soll bei Flurnummer 244/3 der Gemarkung Beratzhausen in die Schwarze Laber eingeleitet werden.

 

Für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „An der Mühlenstraße“ in die Schwarze Laber beantragt der Markt Beratzhausen eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz.

 

Gemäß Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird das Vorhaben hiermit bekannt gemacht.

 

Die Planunterlagen der Kehrer Planung GmbH sind in der Zeit vom 06.12.2021 bis einschließlich 07.01.2022 (Auslegungsfrist) im Rathaus des Marktes Beratzhausen, Marktstraße 33, 93176 Beratzhausen, während der Dienstzeiten öffentlich zur Einsicht ausgelegt.

 

Die Bekanntmachung des Vorhabens wird gemäß und Art. 27 a des BayVwVfG zusätzlich online auf der Internetseite des Landratsamtes Regensburg

http://www.landkreis-regensburg.de/landratsamt/oeffentliche-bekanntmachungen eingestellt.

Dazugehörige Antragsunterlagen/Planunterlagen können innerhalb der o.g. Auslegungsfrist beim Landratsamt Regensburg und beim Markt Beratzhausen vollständig eingesehen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Papierunterlagen maßgeblich ist.

 

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 21.01.2022 (Einwendungsfrist), beim Markt Beratzhausen, Marktstraße 33, 93176 Beratzhausen sowie beim Landratsamt Regensburg, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift während der üblichen Dienstzeiten Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.

 

Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, können bis Ablauf der vorgenannten Einwendungsfrist beim Landratsamt Regensburg oder bei der Marktgemeinde Beratzhausen Stellungnahmen zum Vorhaben abgeben (Art. 73 Abs. 4 Satz 5, Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BayVwVfG).

 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Es wird noch besonders darauf hingewiesen, dass

 

a) Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, durch öffentliche Bekanntmachung von dem Erörterungstermin benachrichtigt  werden können,

 

b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,

 

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

 

Bleibt ein Beteiligter dem Erörterungstermin fern, so kann auch ohne ihn verhandelt werden.

 

Beratzhausen, 26.11.2021

Markt Beratzhausen

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister

 

 

Angeschlagen am: 26.11.2021 Abgenommen am:
Veröffentlicht am:   26.11.2021 im Mitteilungsblatt Nr. 47/2021