Der Markt Beratzhausen beantragt für die Einleitung des Niederschlagswassers aus dem Ortsteil Rechberg sowie aus den Baugebieten „Rechberg Nord I“ und „Rechberg Nord II“ in den Untergrund (Grundwasser) eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz.

 

Der Markt Beratzhausen beabsichtigt die Ausweisung des Baugebietes „Rechberg Nord II“. Das Baugebiet soll eine Fläche von 1,1 ha umfassen und aus 13 Bauparzellen, drei Stellplätzen, mehreren Grünflächen sowie einer Erschließungsstraße bestehen.

 

Die Entwässerung des Baugebietes „Rechberg Nord II“ ist im Trennsystem geplant. Das Schmutzwasser soll über die bestehende Schmutzwasserkanalisation zur Kläranlage geleitet werden. Das im Baugebiet auf den befestigten Flächen anfallende Niederschlagswasser soll in einem Niederschlagswasserkanal gesammelt werden. Die einzelnen Bauparzellen sollen – bis auf eine Ausnahme – jeweils eine Retentionszisterne mit entsprechendem Rückhaltevolumen erhalten. Das gesammelte Niederschlagswasser soll zu einem Regenrückhaltebecken, welches am nordöstlichen Rand des Baugebietes in Erdbauweise errichtet werden soll, geleitet werden. Das Regenrückhaltebecken hat ein geplantes Volumen von 78 m³. Aus dem Regenrückhaltebecken soll das Niederschlagswasser gedrosselt auf einen Abfluss von 8 l/s in einen bestehenden Trockengraben auf dem Grundstück Fl. Nr. 214 der Gemarkung Rechberg eingeleitet werden.

 

Da der Trockengraben durch die geplante Niederschlagswassereinleitung künftig stärker hydraulisch belastet wird, soll der Graben auf einer Strecke von ca. 50 m hinter der Einleitungsstelle durch bauliche Maßnahmen ertüchtigt werden. Hierzu soll der Graben nachprofiliert und zwei teildurchlässige Querriegel in Form von Steinwürfen aus Wasserbausteinen eingebracht werden. Der Trockengraben mündet nach ca. 554 m in einer Talsenke. Im Bereich des Trockengrabens sowie in der sich anschließenden Talsenke soll das Niederschlagswasser in den Untergrund (Grundwasser) versickert werden.

 

Neben der geplanten neuen Einleitung besteht bereits eine Einleitung aus dem Ortsteil Rechberg (Bestand) sowie aus dem Baugebiet „Rechberg Nord I“ mit einem Drosselabfluss von 20 l/s in den Trockengraben. Für diese seit Jahren bestehende Einleitung wurde dem Markt Beratzhausen bereits mit Bescheid vom 08.11.1999 eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis erteilt, die mittlerweile jedoch durch Fristablauf erloschen ist. Laut Planung erfolgt die Ableitung des Niederschlagswassers des Hauptortes sowie der Straßenflächen aus dem Baugebiet „Rechberg Nord I“ in einen Regenrückhalteteich mit einem Volumen von 63 m³ sowie einem zusätzlichen Stauraum von 40 m³ und anschließend in den Trockengraben.

 

Gemäß Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird das Vorhaben hiermit bekannt gemacht.

 

Die Planunterlagen des Ingenieurbüros Eder Ingenieure sind in der Zeit vom 21.02.2022 bis einschließlich 21.03.2022 (Auslegungsfrist) im Rathaus des Marktes Beratzhausen, Marktstraße 33, 93176 Beratzhausen, während der Dienstzeiten öffentlich zur Einsicht ausgelegt.

 

Die Bekanntmachung des Vorhabens wird gemäß und Art. 27 a des BayVwVfG zusätzlich online auf der Internetseite des Landratsamtes Regensburg

http://www.landkreis-regensburg.de/Landratsamt/OeffentlicheBekanntmachungen eingestellt.

Dazugehörige Antragsunterlagen/Planunterlagen können innerhalb der o. g. Auslegungsfrist beim Landratsamt Regensburg und beim Markt Beratzhausen vollständig eingesehen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Papierunterlagen maßgeblich ist.

 

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 04.04.2022 (Einwendungsfrist), beim Markt Beratzhausen, Marktstraße 33, 93176 Beratzhausen sowie beim Landratsamt Regensburg, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift während der üblichen Dienstzeiten Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.

 

Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, können bis Ablauf der vorgenannten Einwendungsfrist beim Landratsamt Regensburg oder beim Markt Beratzhausen Stellungnahmen zum Vorhaben abgeben (Art. 73 Abs. 4 Satz 5, Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BayVwVfG).

 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Es wird noch besonders darauf hingewiesen, dass

 

a) Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, durch öffentliche Bekanntmachung von dem Erörterungstermin benachrichtigt werden können,

 

b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,

 

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

 

Bleibt ein Beteiligter dem Erörterungstermin fern, so kann auch ohne ihn verhandelt werden.

 

Beratzhausen, 04.02.2022

Markt Beratzhausen

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister

 

Angeheftet am:                04.02.2022                          Abgenommen am:          22.03.2022