Der Markt Beratzhausen erschließt das Baugebiet „Zehentberg VI“ am östlichen Ortsrand des Marktes Beratzhausen. Das Niederschlagswasser der 33 Bauparzellen soll dezentral in Retentionsschächten zurückgehalten und auf je 1,5 l/s gedrosselt in den Niederschlagswasserkanal abgegeben werden. Das Niederschlagswasser der Straßen und der Drosselabfluss aus den Parzellen wird in ein Erdbecken mit einem Inhalt von 295 m³ eingeleitet und über eine Wirbeldrossel auf 20 l/s gedrosselt dem Straßengraben der Staatsstraße 2041 zugeführt.

 

Über die bestehenden Straßengräben wird das Niederschlagswasser bis zum Kreisverkehr abgeleitet und dort über den vorhandenen Ablaufkanal der Kläranlage bei Fl. Nr. 690 der Gemarkung Beratzhausen in die Schwarze Laber (Fl. Nr. 907 der Gemarkung Beratzhausen) eingeleitet. In den Straßenentwässerungsgräben kommt es teilweise auch zu einer Versickerung in das Grundwasser.

 

Der Ableitungskanal der Kläranlage Beratzhausen wird – neben der Ableitung des mit Bescheid vom 03.02.2015 gereinigten Abwassers aus der Kläranlage – mit Niederschlagswasser aus den beiden Straßenentwässerungsgräben der St2041 beaufschlagt. An den Straßenentwässerungsgräben sind die Entwässerung der St2041, deren Bewirtschaftungsweg, ein Teil des Wertstoffhofes und Außeneinzugsgebiete mit wildabfließenden Hangwasser sowie das Baugebiet „Am Zehentberg VI“ angeschlossen.

 

Für das beschriebene Vorhaben beantragt der Markt Beratzhausen die Änderung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz für das Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Beratzhausen in die Schwarze Laber vom 03.02.2015.

 

Gemäß Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird das Vorhaben hiermit bekannt gemacht.

 

Die Planunterlagen der Kehrer Planung GmbH sind in der Zeit vom 06.05.2022 bis einschließlich 08.06.2022 (Auslegungsfrist) im Rathaus des Marktes Beratzhausen, Marktstraße 33, 93176 Beratzhausen, während der Dienstzeiten öffentlich zur Einsicht ausgelegt.

 

Die Bekanntmachung des Vorhabens wird gemäß und Art. 27 a des BayVwVfG zusätzlich online auf der Internetseite des Landratsamtes Regensburg

https://www.landkreis-regensburg.de/landratsamt/oeffentliche-bekanntmachungen/

eingestellt. Dazugehörige Antragsunterlagen/Planunterlagen können innerhalb der o. g. Auslegungsfrist beim Landratsamt Regensburg und beim Markt Beratzhausen vollständig eingesehen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Papierunterlagen maßgeblich ist.

 

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 22.06.2022 (Einwendungsfrist), beim Markt Beratzhausen, Marktstraße 33, 93176 Beratzhausen sowie beim Landratsamt Regensburg, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift während der üblichen Dienstzeiten Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.

 

Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, können bis Ablauf der vorgenannten Einwendungsfrist beim Landratsamt Regensburg oder bei der Marktgemeinde Beratzhausen Stellungnahmen zum Vorhaben abgeben (Art. 73 Abs. 4 Satz 5, Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BayVwVfG).

 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Es wird noch besonders darauf hingewiesen, dass

 

a) Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, durch öffentliche Bekanntmachung von dem Erörterungstermin benachrichtigt werden können,

 

b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,

wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Bleibt ein Beteiligter dem Erörterungstermin fern, so kann auch ohne ihn verhandelt werden.

 

Beratzhausen, 29.04.2022

Markt Beratzhausen

 

Matthias Beer                                                                                                    angeheftet:                        29.04.2022
1. Bürgermeister                                                                                              abgenommen:                    23.06.2022