Öffentlichen Auslegung  gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat fasste in der Sitzung vom 24.09.2020 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplan „ehemaliges BayWa-Gelände“. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der mit Beschluss vom 17.12.2020 als Satzung beschlossene Bebauungsplan wurde mit Urteil des BayVGH vom 15.03.2022 für unwirksam erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Marktgemeinderat beschloss am 19.05.2022 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB. Ferner billigte der Marktgemeinderat in der Sitzung vom 19.05.2022 den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 12.05.2022 und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet „ehemaliges BayWa-Gelände“ und die Begründung liegen im Rathaus Zimmer 105, Marktstr. 31

vom 25.07.2022 bis einschließlich 29.08.2022

während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr, mittwochs ganztägig geschlossen, Do.13.00 Uhr bis 18.00 Uhr) und bei Vorliegen eines triftigen Grundes in Ausnahmefällen auch nach Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Folgende umweltrelevanten und zusätzliche Informationen sind insbesondere verfügbar:

–       Altlastenuntersuchung vom 15.03.2016
–       Artenschutzrechtliche Vorprüfung vom 19.03.2019
–       Entwässerungskonzept vom 10.05.2022 mit Anlagen und Prüfung vom 17.05.2022
–       Baugrundgutachten vom 07.03.2019
–       Immissionsschutztechnisches Gutachten vom 09.09.2020
–       Sonnenstudie
–       Begründung einschließlich naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung und artenschutzrechtlicher Betrachtung

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 214 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind hier (unten auf der Seite) veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.


Anlagen zur Auslegung

>>>B-Plan Planzeichnung

>>>Begründung B-Plan einschl. naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung und artenschutzrechtlicher Betrachtung

>>>Artenschutzrechtliche Vorprüfung 19.03.2019

>>>Altlastenuntersuchung vom 15.03.2016

>>>Immissionsschutztechnisches Gutachten vom 09.09.2020

>>>Sonnenstudie

>>>Entwässerungskonzept vom 10.05.2022
>>>Anlage 01 Katasterauszug
>>>Anlage 02 Entwässerungskonzept
>>>Anlage 03 Stellungnahme WWA vm 03.09.19
>>>Anlage 04 Baugrundgutachten vom 07.03.2019

>>>Stellungnahme und Bewertung Entwässerungskonzept

 

Beratzhausen, den 22.07.2022

 

Beer
1.    Bürgermeister