Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

des Entwurfs des Bebauungsplans

„Ehemaliges BayWA-Gelände“ gem. §§ 214 Abs.4, 3 Abs. 2, 4a Abs. 3 BauGB

 

Der Marktgemeinderat fasste in der Sitzung vom 24.09.2020 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „ehemaliges BayWa-Gelände“. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Der mit Beschluss vom 17.12.2020 als Satzung beschlossene Bebauungsplan wurde mit Urteil des BayVGH vom 15.03.2022 für unwirksam erklärt.

 

Der Marktgemeinderat beschloss daher am 19.05.2022 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach
§ 214 Abs. 4 BauGB.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 214 Abs. 4 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB fand in Zeitraum vom 25.07.2022 bis einschließlich 29.08.2022 statt. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde im Zeitraum bis einschließlich 30.08.2022 durchgeführt. Auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen waren Änderungen im Bebauungsplan sowie in der Begründung notwendig.

Der Marktgemeinderat billigte in der Sitzung vom 21.09.2022 den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 21.09.2022 und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 214 Abs. 4 i. V. m. §§ 3 Abs. 2, 4a Abs. 3  BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 214 Abs. 4 i. V. m. §§ 4 Abs. 2, 4a Abs. 3 BauGB.

Der Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet „ehemaliges BayWa-Gelände“ und die Begründung liegen – jeweils in ihrer Fassung vom 21.09.2022 – im Rathaus Zimmer 105, Marktstr. 31

 

vom 30.09.2022 bis einschließlich 14.10.2022

 

während der Öffnungszeiten (Mo. – Fr. 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr, mittwochs ganztägig geschlossen, Do.13.00 Uhr bis 18.00 Uhr) und bei Vorliegen eines triftigen Grundes in Ausnahmefällen auch nach Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die geänderten und ergänzten Teile sind im Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung farblich rot markiert.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Folgende umweltrelevanten und zusätzliche Informationen sind insbesondere verfügbar:

 

  • Altlastenuntersuchung vom 15.03.2016
  • Artenschutzrechtliche Vorprüfung vom 19.03.2019
  • Entwässerungskonzept vom 10.05.2022 mit Anlagen und Prüfung vom 17.05.2022
  • Baugrundgutachten vom 07.03.2019
  • Immissionsschutztechnisches Gutachten vom 09.09.2020
  • Sonnenstudie
  • Gutachten der TEWAG über die Sanierung der Altlasten auf dem ehemaligen BayWa-Gelände vom 14.09.2022

 

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 214 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter: https://beratzhausen.com/aktuelles/amtstafel/ veröffentlicht.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird

Beratzhausen, den 22.09.2022

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister

 

angehängt: 22.09.2022
abgenommen: 17.10.2022