Anpassung der Kanaleinleitgebühren ab 1.1.2023

 

Die aktuelle Energiekrise und die damit einhergehende drastische Erhöhung der Strompreise ab 1.1.2023 wirkt sich u.a. auch auf die Betriebskosten der gemeindlichen Abwasserbeseitigungsanlage aus. Es geht dabei um die Stromkosten für die Kläranlage Beratzhausen sowie um die knapp 30 Abwasserpumpstationen im gesamten Gemeindegebiet.

 

Erst seit ein paar Tagen steht fest, dass die sog. Strompreisbremse des Bundes auch auf die kommunalen Stromabnahmestellen angewendet wird. Trotz dieser Maßnahme kommt es immer noch zu einer starken Erhöhung der Stromkosten bei den Kommunen, welche sich auch auf die Betriebskosten der Abwasserbeseitigungsanlage auswirken.

 

Nachdem es sich bei der Abwasserbeseitigung um eine sog. Kostenrechnende Einrichtung handelt, schlagen diese erhöhten Stromkosten auch auf die laufenden Kanalgebühren durch. Der extreme Anstieg der Stromkosten ab 2022 bzw. 2023 war bei der letzten Gebührenkalkulation im Jahre 2021 nicht vorhersehbar.

 

Als Folge der Stromkostenerhöhung würde es zwangsläufig zu einer Unterdeckung und damit einer Defizitansammlung aus mehreren Jahren kommen, welche zu einem späteren Zeitpunkt zu einer extrem hohen Gebührennachzahlung führt. Gerade dies soll vermieden werden.

 

Aus diesem Grund wird die vorhandene Abwassergebührenkalkulation derzeit überprüft und aktualisiert; dabei sollen auch die tatsächlichen Rechnungsergebnisse aus den Jahren 2021 und 2022 mit eingearbeitet werden. Mit einem Ergebnis ist im Januar 2022 zu rechnen.

 

Sobald die konkreten Werte für die notwendigen Kanalgebühren vorliegen, wird die Verwaltung dem Marktgemeinderat eine Kanalgebührenänderungssatzung zur Beschlussfassung vorlegen, welche zum 01.01.2023 in Kraft treten soll.

 

Matthias Beer
1. Bürgermeister