Mit Bescheid des Landratsamtes Regensburg vom 27.01.2023 wurde die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis des Marktes Beratzhausen für das Einleiten von in der Kläranlage Beratzhausen gereinigtem Abwasser in die Schwarze Laber geändert.
Die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Zehentberg VI“ sowie von der Staatsstraße 2041 und deren Wirtschaftswegen und das durch die Straßengräben aufgefangene wildabfließende Hangwasser aus den Außenbereichen in das Grundwasser bzw. in die Schwarze Laber wurde in die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis aufgenommen.
Die gehobene Erlaubnis mit den dazugehörigen Plänen liegt vom 17.02.2023 bis einschließlich 03.03.2023 im Rathaus des Marktes Beratzhausen, Marktstraße 33, 93176 Beratzhausen, zur Einsicht aus.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Erlaubnis gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Der Bekanntmachungstext wird auch auf der Internetseite des Landratsamtes Regensburg unter http://www.landkreis-regensburg.de/landratsamt/oeffentliche-bekanntmachungen/ eingestellt.
Beratzhausen, 09.02.2023
Matthias Beer
1. Bürgermeister
Angeheftet am 09.02.2023
Abgenommen am 06.03.2023